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Politik: Mehr Rechte für leibliche Väter Regierung will Umgang mit Kindern ermöglichen

Berlin - Künftig sollen leibliche Väter auch gegen den Willen der juristischen Eltern Umgangsrechte mit ihrem Nachwuchs erhalten können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Berlin - Künftig sollen leibliche Väter auch gegen den Willen der juristischen Eltern Umgangsrechte mit ihrem Nachwuchs erhalten können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Voraussetzung ist, dass der Vater nachhaltiges Interesse gezeigt hat, etwa durch Unterhaltszahlungen, und der Umgang dem Kindeswohl dient. Biologische Väter sollen auch Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen können, soweit das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Strittige Vaterschaftsfälle könnten so eindeutig geklärt werden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Wer Vater eines Kindes ist, bestimmt sich in erster Linie nach dem Personenstand der Mutter. Ist sie verheiratet, gilt deren Ehepartner als Vater, unabhängig davon, ob die in der Ehe geborenen Kinder tatsächlich von ihm stammen. Wollte ein leiblicher Vater sein Kind kennenlernen und mit ihm Zeit verbringen, waren seine Chancen vor Gericht gering, wenn es die Eltern ihm verwehrten. Nach bislang geltender Rechtslage konnten sie den Umgang nur einklagen, wenn sie als enge „Bezugspersonen des Kindes“ tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben. Dieser Status war kaum zu erreichen, wenn die Eltern oder die Mutter den Kontakt zum Kind verweigerten.

Hintergrund der Regelung ist, die Familie als Sozialverband zu schützen, auch gegen leibliche Väter, die als „Ruhestörer“ auftreten. Ein Gedanke, der sich durch das gesamte Familienrecht gezogen hat. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war diese deutsche Haltung gegenüber leiblichen Vätern jedoch zu rigide. Nicht nur beim Umgangs- und Auskunftsrecht sollten sie mehr Rechte haben, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Deutschland stand damit in der Pflicht, seine Rechtslage anzupassen. Flankierend soll es nun ein vorgeschaltetes Verfahren geben, um in strittigen Fällen die Vaterschaft auch gegen den Willen der Mutter klären zu können. neu

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