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Politik: Mehr Sicherheit - aber weniger Gebühr für Luftsicherheit

Berlin (Tsp). Trotz gesteigerter Sicherheitsmaßnahmen seit dem 11.

Berlin (Tsp). Trotz gesteigerter Sicherheitsmaßnahmen seit dem 11. September sollen zum 1. November an vielen deutschen Flughäfen die Luftsicherheitsgebühren gesenkt werden. Nach diesen Planungen des Bundesinnenministeriums würden die Gebühren pro Flug und Fluggast für den Flughafen Tegel von derzeit 6,50 DM auf 5,14 DM und für Schönefeld von 13,60 auf 9,12 DM reduziert. Auch für die Großflughäfen Frankfurt (von 10,40 auf 9,22 DM) und Düsseldorf (von 8,50 auf 6,24 DM) ergäben sich deutliche Reduzierungen. In Leipzig fiele die Gebühr sogar um mehr als 40 Prozent auf 6,34 DM.

Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion sind die Gebührensenkungen für die Sicherheit auf Unverständnis und scharfe Kritik gestoßen. Es gehe nicht an, daß über Tabaksteuern auch die Sicherheit des Flugverkehrs finanziert werden solle, während gleichzeitig die direkten Gebühren gesenkt werden, erklärte der SPD-Innenexperte Gerhard Graf, der auch dem Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion angehört, dem Tagesspiegel. Graf und sein Fraktionskollege Hans-Peter Kemper, Vorsitzender der mächtigen nordrhein-westfälischen Landesgruppe, haben daher in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Inneres das Innenministerium aufgefordert, die Neufestlegung der Sicherheitsgebühren, die sich normalerweise nach den tatsächlich angefallenen Kosten des Vorjahrs richten, nach den Ereignissen des 11. September zu revidieren.

Zuvor hatte sich der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper, in einem Schreiben vom 8. Oktober an Graf geweigert, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. "Die aktuelle Luftsicherheitsgebühr", so heißt es in dem Schreiben, spiegele "stets die in der Vergangenheit erbrachten Aufwendungen nieder". Besondere Finanzbedürfnisse wegen gesteigerter Sicherheitsmaßnahmen nach den Terroranschlägen von New York und Washington könnten sich daher erst in der "nächsten regulären Gebührenfestsetzung niederschlagen, die zum 01. 11. 2002 wirksam wird."

Berlin (Tsp).

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