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MEHRWERTSTEUER: Rabatt auch für Frühstück und Massage?

Absehbar war das: Durch die Begrenzung derUmsatzsteuersenkung auf Übernachtungen müssen Hotels seit Anfang Januar Zimmerpreis (sieben Prozent) und Frühstück (19 Prozent) auf Rechnungen getrennt ausweisen. Das ärgert vor allem Dienstreisende.

Absehbar war das: Durch die Begrenzung der

Umsatzsteuersenkung auf Übernachtungen müssen Hotels seit Anfang Januar Zimmerpreis (sieben Prozent) und Frühstück (19 Prozent) auf Rechnungen getrennt ausweisen. Das ärgert vor allem Dienstreisende. Ihnen steht nur eine Frühstückspauschale von 4,90 zu. Dass das Frühstück im Hotel oft 20 Euro kostet, ist bei einem Komplettpreis auf der Rechnung bisher nicht aufgefallen. Nun müssen Reisende selbst die Differenz zum Frühstückspreis zahlen oder als Einnahme versteuern. Das Finanzministerium will das nun neu regeln. Guido Westerwelle weiß schon wie: alle Hotelleistungen als „Paket“ auf die Rechnung, sieben Prozent Steuer drauf. Das kostet allerdings weitere Steuereinnahmen. Denn auch das Bier an der Bar und die Massage könnten ins

„Paket“ geraten. asi

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