zum Hauptinhalt
Auch Unternehmen haben großes Interesse an Meldedaten.

© dpa

Meldegesetz: Wie könnte ein Kompromiss aussehen?

Der Bundesrat hat das umstrittene Meldegesetz abgelehnt. Jetzt wird weiter um eine Einigung gerungen.

Bei wenigen Gesetzen ist innerhalb kurzer Zeit eine solche Dynamik zur Veränderung entstanden wie beim Bundesmeldegesetz. Am Freitag hat der Bundesrat, was äußerst selten ist, sogar einstimmig den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz abzuändern. Übrigens mit Einverständnis der Bundesregierung und auch der Bundestagsfraktionen von Union und FDP, die das umstrittene Gesetz „verbrochen“ haben.

Es war zwar keine Nacht-und-Nebel-Aktion, wie nun die Opposition feststellt, als im Juni in einem mäßig besetzten Plenum – fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und Italien angepfiffen worden – das Meldegesetz durchgewunken wurde. Union und FDP änderten zwar die ursprüngliche Regierungsvorlage ab, aber das geschah durchaus offen, und die Opposition bekam das auch ganz gut mit – jedenfalls gab es damals schon kritische Stellungnahmen zu jenem Punkt, der nun zu dem einmütigen Vermittlungsverfahren führt.

Die Koalitionsfraktionen hatten statt der von der Regierung vorgesehenen Einwilligungslösung nur einen Widerspruch vorgesehen, wenn Daten von Bürgern an Dritte – also auch an Unternehmen und Adresshändler – weitergegeben werden. Das geschieht zum Teil in Einzelfällen, etwa wenn ein Unternehmen Rechnungen eintreiben lassen will. Und es gibt Massenabfragen, etwa wenn ein Unternehmen seinen Adressbestand aktualisieren will. Wer schickt zum Beispiel schon gern Post an Verstorbene. Die Weitergabe der Daten ist eine Praxis, die in den Meldebehörden der Kommunen gang und gäbe ist und die sich diese Ämter auch ordentlich bezahlen lassen. Die Einwilligung bedeutet, dass bei einer konkreten Anfrage der betroffene Bürger ausdrücklich zustimmt. Widerspruch heißt, dass der Bürger aktiv werden und die Weitergabe ablehnen muss. Doch wie soll er das tun, wenn er gar nicht weiß, ob eine Anfrage vorliegt. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen pauschalen Widerspruch einzulegen, doch das ist selten.

Verkürzt gesagt: Die Widerspruchslösung ist für die Unternehmen, die Adressen nutzen, günstiger und für die Meldebehörden weniger aufwendig. Daten - und Verbraucherschützer aber kritisieren diese Widerspruchslösung als bürgerfeindlich. Und die Kritik bekam im Sommer schnell großes Gewicht.

Seit Wochen ist klar, dass das Meldegesetz nicht so in Kraft treten wird, wie im Bundestag beschlossen. Freilich ist die Lösung, die nun die Länder anvisieren, immer noch nicht nach dem Geschmack der Verbraucherschützer. Denn es bleibt nach dem Entwurf offen, ob die Einwilligung über die Meldebehörden oder die Unternehmen organisiert wird. Einwilligung bei einem Unternehmen kann schon vorliegen, wenn man einmal bei einer Bestellung oder einem Preisausschreiben zugestimmt hat, dass die Daten auch für weitere Zwecke genutzt werden dürfen. Damit kann das Unternehmen dann an die Meldebehörden herantreten. Gegen eine solche Regelung wandte sich das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“, das vor der Bundesratssitzung dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) fast 200000 Unterschriften von Bürgern übergeben hatte, die sich gegen das neue Meldegesetz wehren. Wenn eine Einwilligung nur datenabfragenden Unternehmen gegeben werden müsse, werde missbräuchlichem Adresshandel der Weg geebnet, argumentieren die Gegner.

Müsste die Verwaltung die Einwilligung klären, bedeutet das natürlich einen gewissen Aufwand. Dieses Argument, vorgetragen nicht zuletzt von Rheinland-Pfalz, fand im Bundesrat durchaus Anklang. Relativ sicher ist zumindest, dass die Länder sich in breiter Mehrheit hinter einem von Nordrhein-Westfalen gestellten Antrag versammeln, der die schwarz- gelbe Vorlage um einige Punkte ergänzt. Neben der Zustimmungslösung sieht der Entwurf vor, das Sammeln von Daten zu erschweren. Es soll verhindert werden, dass Firmen Datenbanken anlegen, die dem Adresshandel oder der Werbung dienen. Wenn Meldedaten unrechtmäßig herausgegeben oder verwendet werden, soll es künftig Bußgelder geben. „Ohne Sanktionen bleiben Verbote ein stumpfes Schwert“, sagt der Düsseldorfer Innenminister Ralf Jäger (SPD). Und Adresshandel ist ein überaus lohnendes Geschäft. Die FDP-Bundestagsfraktion erinnerte am Freitag immerhin daran, dass die Empörung und die Eile im Bundesrat ein wenig merkwürdig sind. Denn in sämtlichen Landesmeldegesetzen (Melderecht war bis zur Föderalismusreform Ländersache) gibt es die Einwilligungslösung gar nicht. Allenfalls sind dort Widerspruchsmöglichkeiten vorgesehen. Das Bundesgesetz in Fraktionsversion war so gesehen schon ein Schritt nach vorn.

Die Länder sollten bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes „vor der eigenen Haustür kehren“ und in den Landesmeldegesetzen umgehend Einwilligungslösungen vorsehen, forderte die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false