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Menschengerichtshof: EU rügt Deutschland wegen überlanger Verfahren

Deutschland muss so schnell wie möglich ein wirksames Beschwerderecht gegen überlange Gerichtsverfahren einführen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg.

Straßburg - Fehlende Rechtsmittel gegen überlange Verfahren seien in Deutschland ein strukturelles Problem, hieß es in dem Urteil.

Nach jahrelangen folgenlosen Ermahnungen aus Straßburg hatte das Bundeskabinett im August einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Konkret sei die Situation jedoch noch nicht verbessert worden, monierten die Richter in Straßburg. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Betroffenen künftig Entschädigungen einklagen können. Zuvor muss das Gericht allerdings mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen werden. Für die Entschädigung sind in dem Entwurf 1200 Euro pro Jahr als Richtwert angegeben.

Derzeit sind vor dem EGMR etwa 55 Beschwerden wegen zu langer Verfahren anhängig, und es werden immer mehr. Die Verstöße gegen das Grundrecht auf ein „faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist“ der Europäischen Menschenrechtskonvention „resultieren aus einem Versäumnis der Regierung“, hieß es in dem Urteil. Deutschland müsse „spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechtswirkung des Urteils vom Donnerstag einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einführen“. Das Urteil wird in drei Monaten rechtskräftig, sofern kein Verweis an die große Kammer des EGMR beantragt wird. Überlange Verfahren machen mehr als die Hälfte aller Urteile gegen Deutschland aus, weshalb Straßburg erstmals ein sogenanntes Piloturteil anwandte.dpa

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