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Menschenrechte: Saudi-Arabien am Pranger der UN

Noch bis Ende der Woche dauern die UN-Evaluierungen von diesmal 16 Staaten, zu denen auch Deutschland gehört. Doch gegen kaum ein Land war die Liste der Vorwürfe so lang wie gegen Saudi-Arabien.

Kairo - Für Zeid al Hussein war es eine schwere Premiere. Er ist Vizechef der halbstaatlichen Kommission für Menschenrechte in Saudi-Arabien, die seit drei Jahren existiert. Jetzt musste er vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf seine Heimat vertreten, die sich erstmals in ihrer Geschichte einer Überprüfung der Menschenrechtslage durch die Vereinten Nationen stellte. Noch bis Ende der Woche dauern die UN-Evaluierungen von diesmal 16 Staaten, zu denen auch Deutschland gehört. Doch gegen kaum ein Land war die Liste der Vorwürfe so lang wie gegen den engsten arabischen Verbündeten der Vereinigten Staaten in der arabischen Region. Saudi-Arabien gehört neben China und Iran zu den Ländern, in denen die Todesstrafe am häufigsten verhängt wird.

An der Tagesordnung sind willkürliche Verhaftungen, Folter oder Einsperren von politischen Kritikern ohne Anklage. So wurde der bekannteste Menschenrechtler des Landes, Matrook al Faleh, für acht Monate in einer Einzelzelle des Geheimdienstes festgehalten, bevor er am 10. Januar ohne jede Erklärung wieder auf freien Fuß kam.

Sein staatlicher Menschenrechtskollege Zeid al Hussein fuhr in Genf eine doppelte Strategie: Er erkannte „einige“ Menschenrechtsverstöße an, machte aber „individuelle Handlungen“ verantwortlich, die in Stammestraditionen verwurzelt und nur sehr langfristig zu ändern seien. Von systematischen Verstößen wollte er nichts wissen.

Bei der Rechtslage habe es in den letzten Jahren ohne Zweifel Fortschritte gegeben, lobte ein britischer Delegierter während der UN-Anhörung. „Saudi-Arabien muss noch viel mehr tun bei der konkreten Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards.“ Für Amnesty International verletzt das Justizsystem nach wie vor „in puncto Fairness und Gefangenenrechte die einfachsten Normen“. Politische Betätigung, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit seien sowohl durch Gesetze wie auch die Rechtspraxis stark eingeschränkt. 

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