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Politik: Mexiko verklagt die USA

52 Todeskandidaten bekamen keinen konsularischen Beistand

Den Haag (dpa). Die Regierung von Mexiko hat den Vereinigten Staaten vorgeworfen, die Rechte von in den USA festgenommenen Ausländern weiter zu missachten. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verwiesen mexikanische Juristen dabei auf 52 zum Tode verurteilte Mexikaner, denen das Recht auf konsularischen Beistand verweigert worden sei. Sie warteten derzeit in amerikanischen Todeszellen auf ihre Hinrichtung. Für solche Fälle könne rechtzeitiger konsularischer Beistand „eine Frage von Leben und Tod“ bedeuten, betonte Botschafter Juan Manuel Gomez Robledo.

Nach mexikanischer Ansicht haben USBehörden in allen Fällen gegen die Wiener Konvention verstoßen, wonach sie alle festgenommenen Ausländer unverzüglich über ihr Recht auf konsularischen Beistand unterrichten müssen. Die USA verstießen auch gegen das Urteil des Internationalen Gerichtshofes aus einem Prozess vom Juni 2001. Dabei waren die USA verurteilt worden, weil den deutschen Brüdern Karl und Walter LaGrand der konsularische Beistand vor ihrer Hinrichtung verweigert worden war.

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