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Politik: Mietrecht: Rot-Grün will Rechte der Mieter stärken

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein neues Mietrecht auf den Weg gebracht, das die Rechte der Mieter stärken soll. "Die Kündigungsfristen werden für Mieter verkürzt, umweltfreundliches Verhalten belohnt und Mietsteigerungen, da wo es nötig ist, gedämpft", sagte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in Berlin, nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zugestimmt hatte.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein neues Mietrecht auf den Weg gebracht, das die Rechte der Mieter stärken soll. "Die Kündigungsfristen werden für Mieter verkürzt, umweltfreundliches Verhalten belohnt und Mietsteigerungen, da wo es nötig ist, gedämpft", sagte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in Berlin, nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zugestimmt hatte.

Die Regierung bemüht sich mit ihrem Gesetzentwurf, das Mietrecht "verständlicher uns lesbarer" zu machen, sagte die Ministerin. Das bedeute mehr Rechtssicherheit. "Wir gehen davon aus, dass wir so die Zahl der bislang rund 300 000 Mietprozesse im Jahr senken können", erklärte Däubler-Gmelin. Im Herbst soll der Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden und Mitte 2001 in Kraft treten.

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass die Kündigungsfristen für Mieter verkürzt werden. Konkret heißt das: Zunächst gelten weiter drei Monate als Frist für Mieter und Vermieter. Nach fünf Jahren Mietdauer erhöht sich diese Frist auf ein halbes Jahr. Für die Mieter ist das künftig die Obergrenze bei Kündigungen. Die Vermieter müssen den Mietern nach acht Jahren Mietzeit neun Monate, nach zehn Jahren Mietdauer zwölf Monate Zeit geben, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen. Durch die Verkürzung der Fristen für Mieter sollen Wechsel des Arbeitsplätze, aber auch Umzüge in ein Pflege- oder in ein Altersheim deutlich erleichtert werden.

Die prozentuale Grenze für Mieterhöhungen, die sogenannte Kappungsgrenze, wird von 30 auf 20 Prozent gesenkt. "Damit helfen wir Familien mit geringen Einkommen, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen sind", sagte die Justizministerin. Auch das Vergleichsmietensystem wird gestärkt. Neben dem seit Jahren bewährten Mietspiegel, die von den Gemeinden oder den Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern erstellt werden, kann künftig ein "qualifizierter Mietspiegel" treten. Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von der Gemeinde wie von den Interessenverbänden beider Seiten anerkannt werden. Umweltbewusstes Verhalten soll stärker belohnt werden. So müssen Betriebskosten künftig verbrauchsabhängig berechnet werden, wenn nichts anderes vereinbart wird. Das heißt, Mieter müssen nur das bezahlen, was sie selbst verbraucht haben.

Carsten Germis

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