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Mietrecht: Wegen Hautfarbe kein Mietvertrag – Gericht spricht Schadenersatz zu

Wird ein Mietinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz.

Das sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, stellte das Kölner Oberlandesgericht am Dienstag in einem Berufungsverfahren fest. Ein Immobilienverwalter muss einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft gut 5000 Euro Schadenersatz zahlen, weil es wegen seiner Hautfarbe als Mieter zurückgewiesen worden war (AZ: OLG Köln 24 U 51/09). dpa

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