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Seit 2011 mussten mehr als 2000 Berliner Hartz-IV-Haushalte umziehen. Meist ordnete das Jobcenter den Umzug an, nachdem die Miete gestiegen war.

© imago/Christian Mang

Mietspiegel-Urteil: Landgericht bestätigt Mietspiegel

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil eine Mieterhöhung für nichtig erklärt und dies mit dem Mietspiegel begründet. Ein Rückschlag für Vermieter.

Das Landgericht hat in einem erst jetzt bekannt gewordenem Urteil bereits im April eine Mieterhöhung von 708 auf 850 Euro nettokalt für eine 110 Quadratmeter große Wohnung am Stuttgarter Platz für ungültig erklärte. Die Richter begründeten ihr Urteil so: „Bei dem Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist“. (AZ18S411/13)

Dabei wies das Landgericht die Begründung des Vermieters zurück, der ähnlich argumentierte wie in einem ähnlichen Fall, bei dem das Amtsgerichts allerdings einer Mieterhöhung stattgegeben hatte: Der Mietspiegel stufe sein Haus in die falsche Wohnlage ein, er sei nicht „qualifiziert“ und beruhe auf Zufallsstichproben.

Rückschlag für Grundeigentümer

Für die Grundeigentümer-Verbände ist das „aktuelle“ Urteil ein Rückschlag. Denn zu dem Urteil kam die 18. Kammer des Landgerichts, die bald schon das viel beachtete Urteil des Amtsgericht vom .. Mai überprüfen muss. Der Berliner Mieterverein sieht gute Chancen dafür, dass die Kammer das Amtsgerichts-Urteil kassieren wird. Eine Richterin am Amtsgericht war der Bewertung eines Gutachters gefolgt, der den Mietspiegel als "nicht wissenschaftlich" bezeichnet hatte und wies deshalb die Klage einer Mieterin zurück, die sich mit Hinweis auf den Mietspiegel eine Mieterhöhung abgelehnt hatte, mit der die ortsübliche Miete laut Mietspiegel überschritten worden wäre.

Mieterverein greift Justizpressestelle an

Der Berliner Mieterverein, der das Landgerichts-Urteil nun verbreitet, übte heftige Kritik an der Justizpressestelle. Diese habe zwar das Amtsgerichts-Urteil gegen den Mietspiegel gemeldet, nicht aber auf das anders lautende Urteil der höheren Revisionsinstanz hingewiesen, das dessen Bedeutung stark einschränkt. „Es ist ein Skandal, dass die Justizpressestelle in ihrer Erklärung vom 11. Mai weder auf das vorher ergangene Urteil der zuständigen Berufungskammer (18 S 411/13) noch auf die fünf zuvor ergangenen Urteile des AG Charlottenburg verwiesen hat". Damit habe das Amt "deutschlandweit massiv zur Verunsicherung von Mietern wie Vermietern beigetragen und zur Diskreditierung von aufwendig und sachgerecht erstellten qualifizierten Mietspiegel beigetragen".

Justizsprecherin weist Kritik zurück

Justizsprecherin Annette Gabriel wies das zurück: „Einseitige Berichterstattung liegt mir fern“. Sie kommentiere Urteile ihrer Kollegen grundsätzlich nicht, so die Richterin am Kammergericht, auch nicht durch Hinweise auf anders lautende Urteile. Das sehe wie Kritik aus und die maße sie sich schon gar nicht an. Die Meldung zum Amtsgerichtsurteil sei einer „Tabelle interessanter Entscheidungen“ stand, die der Vorgänger im Amt ihr hinterlassen habe.

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