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Politik: Milde Strafen

Bisher blieben selbst Tötungsdelikte von US-Soldaten ungeahndet

Nachdem immer neue, erschreckende Fälle von Gefangenenmisshandlungen im Irak aufgetaucht sind, rückt die Frage nach den Strafen für die beschuldigten US-Soldaten in den Vordergrund. Nach US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld hat auch Präsident George W. Bush nicht nur umfassende Aufklärung der Fälle, sondern auch die Bestrafung der Täter angekündigt.

Die US-Soldatin Lynndie England, die auf einem Foto einen Häftling an der Leine durch einen Gefängnisflur zog, wurde nun wegen Verschwörung zur Misshandlung Gefangener, mehrfacher Körperverletzung und Verstoßes gegen Ordnung und Disziplin angeklagt. Ob sie tatsächlich bestraft wird, steht damit aber noch nicht fest. Bisherige Verfahren sprechen eine andere Sprache. So wurden zwei Amerikaner, denen ein Tötungsdelikt nachgewiesen wurde, wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Untersuchung des US-Militärs zum Tod von 25 von den USA im Irak und in Afghanistan Inhaftierten hatte ihre Schuld eindeutig festgestellt. Dennoch wurde der eine Täter nur unehrenhaft aus der Armee entlassen, der andere gar nicht behelligt. Für ihn sei das Militär nicht zuständig, so die Erklärung – weil er nicht beim US-Militär beschäftigt war, sondern die Gefangenen im CIA-Auftrag verhört habe. Der Fall sei ans Justizministerium weitergegeben worden.

Amerika-Experte Jens van Scherpenberg nimmt jedoch an, dass jetzt der wachsende öffentliche Druck seine Wirkung nicht verfehlen wird. So könnten die Verfahren, die in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, für Beobachter geöffnet werden.

Allerdings sind die besagten US-Soldaten nur ein Teil des Problems. Denn die amerikanische Armee hat aus Personalmangel viele Aufgaben im Irak an private Sicherheitsfirmen übergeben. So wird nicht nur der Chef der US-Zivilverwaltung, Paul Bremer, von Angestellten der Firma „Blackwater“ geschützt; von den geschätzten 15 000 bis 20 000 privaten Sicherheitsleuten sind viele als Polizisten und Übersetzer bei der Bewachung und Befragung von Gefangenen mit dabei. Wenn diese Leute sich strafbar machen, bewegten sie sich nach bisheriger amerikanischer Lesart im rechtsfreien Raum. Denn sie unterstehen nicht dem Militärrecht, und die irakische Zivilgerichtsbarkeit gibt es noch nicht.

Die Völkerrechtlerin Karin Oellers-Frahms vom Max-Planck-Institut in Heidelberg hält das für vorgeschoben. Da die Sicherheitsleute im amerikanischen Auftrag arbeiten, greife hier zwar nicht die territoriale, aber in jedem Fall die personelle Bezugskomponente der staatlichen Gerichtsbarkeit, argumentiert sie. Das hieße: Diese Leute könnten von normalen amerikanischen Strafgerichten verurteilt werden, es braucht nur einen Staatsanwalt, der Anklage erhebt. Justizminister John Ashcroft hat inzwischen angekündigt, dass diese privaten Söldner vor amerikanische Gerichte gebracht werden sollen.

Peter Singer vom renommierten Brookings Institut in Washington sieht das skeptisch. Es gebe zwar seit 2000 den so genannten „Military Extraterritorial Jurisdiction Act“, der die strafrechtliche Verfolgung der Söldner im Dienste des Pentagon gewährleisten soll, sagt er. Doch der gelte nicht für die Sicherheitskräfte, die im Geheimdienstauftrag unterwegs seien. „Wenn Ashcroft sagt, man werde die Leute verfolgen, dann untergräbt er seine eigene Aussage mit seiner Untätigkeit“, so Singer. „Die Verbrechen haben im Herbst stattgefunden, die Untersuchung war im Februar, und jetzt ist Mai. Und was hat Ashcrofts Ministerium bisher getan, um die Söldner zu verfolgen? Nichts.“

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