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Im August 2015 brennt die Sporthalle in Nauen (Brandenburg) ab. Die Sportstätte war als Notunterkunft für etwa 100 Flüchtlinge geplant.

© dpa

Militante Neonazi-Zelle: Bundesanwaltschaft zieht Fall nicht an sich

Die Bundesanwaltschaft geht bei der festgenommenen Neonazi-Zelle in Nauen zwar von Terrorismus aus, sieht aber noch keine Ansätze für die Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Die Sicherheitsbehörden haben in Brandenburg nach einer Serie von Anschlägen eine militante Neonazi-Zelle ausgehoben, darunter sind mehrere Mitglieder der NPD. Kopf der Gruppe im brandenburgischen Nauen (Havelland) ist der NPD-Kreispolitiker Maik Schneider. Die Ermittler gehen zwar von Terrorismus aus, doch die Bundesanwaltschaft kann keine Ansätze für die Bildung einer terroristischen Vereinigung erkennen und wird den Fall nicht an sich ziehen. Dafür hätten die Taten „nicht das Gewicht“ und seien nicht geeignet, den Staat erheblich zu schädigen, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft dem Tagesspiegel. Es seien keine Personen zu Schaden gekommen. Damit ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam weiter wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft schloss aber nicht aus, doch Terror-Ermittlungen aufzunehmen, wenn der Zelle weitere schwere Taten zugeordnet werden.

Schneider und ein am Freitag gefasster weiterer Neonazi sitzen in Untersuchungshaft. Bislang gibt es fünf Verdächtige. Die Gruppe um den NPD-Politiker soll für einen Brandanschlag Ende August 2015 auf eine Turnhalle verantwortlich sein, die komplett zerstört wurde. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sagte, es handle sich um den schwersten Anschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Brandenburg seit 1992. Zudem steht die Gruppe im Verdacht, für einen Brandanschlag auf das Auto eines Polen, einen Sprengstoffanschlag auf einen Supermarkt, Krawalle bei einer Stadtversammlung zu Asylunterkünften und mehrere Attacken auf das Parteibüro der Linken verantwortlich zu sein.

Brandenburgs Polizeipräsident Hans- Jürgen Mörke sprach von einer Zelle von Neonazis, die sich „extrem abgeschottet“ und „konspirativ gearbeitet“ habe. Einen Vergleich mit der Terrorgruppe NSU wollte er nicht ziehen. Mörke zeigte sich zuversichtlich, dass der Zelle weitere Anschläge nachgewiesen werden können, etwa ein Brandanschlag auf das Auto von Linke-Politikern, auf einen kirchlichen Flüchtlingstreff in Jüterbog sowie ein Aufruf zum „absoluten Widerstand“ gegen die „Invasion der Ausländer“ samt Anleitung zum Bombenbau. Die Polizei habe zur Gefahrenabwehr wegen neuer Anschlagspläne zugreifen müssen.

Schröter sagte, die Gruppe habe in der 17000-Einwohner-Stadt westlich von Berlin ein Klima der Angst geschaffen. Es habe die Menschen davon abgehalten, Flüchtlingen zu helfen und „Flagge zu zeigen“. Der Ermittlungserfolg sei wegen der steigenden Zahl von Anschlägen und der „gesellschaftlichen Spannungen“ infolge der Flüchtlingskrise ein Zeichen an die rechte Szene „in Brandenburg und darüber hinaus“. Der Fall liefere auch Argumente für das laufende NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es könne eine Personalunion von geistigen und tatsächlichen Brandstiftern nachgewiesen werden. Es gebe einen klaren Beweis, dass die NPD „sehr radikal“ und „kriminell aktiv“ sei. Im von den Bundesländern beantragten Verbot geht es darum, wie aggressiv-kämpferisch die NPD auftritt, wie gefährlich sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist.

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