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Politik: Milliarden vom Staat für Anleger

EU-Gericht: Aktionäre erhalten Steuern zurück

Luxemburg/Berlin - Frohe Nachricht für deutsche Anleger, Hiobsbotschaft für die Finanzminister: Aktionäre, die vor 2001 Aktien ausländischer Firmen hielten und deren Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, können nach einem Grundsatzurteil des höchsten EU-Gerichts beim Fiskus nachträglich Steuergutschriften einfordern. Den deutschen Staatskassen drohen daher Steuerausfälle von bis zu fünf Milliarden Euro. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die bis Ende 2000 in Deutschland praktizierte steuerliche Benachteiligung bei Dividendenzahlungen von Auslandsunternehmen (Rechtssache C-292/04).

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) kritisierte den Richterspruch scharf und befürchtet „schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen“. Nach seinen Angaben entfällt die Hälfte der fünf Milliarden Euro auf den Bund. Der exakte Steuerausfall hänge von den Anträgen auf Steuererstattung ab. Berlin hatte gehofft, dass der EuGH die Auswirkungen seines Urteils auf die öffentlichen Haushalte berücksichtigt und die Rückwirkung zeitlich beschränkt. Die obersten EU-Richter lehnten aber eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung in dem nun entschiedenen Fall rundweg ab.

Die vom EuGH beanstandete frühere Regelung hatte eine Steuergutschrift für Dividenden im Rahmen der Einkommensteuer ausgeschlossen, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz nicht in Deutschland hatte. Aus Sicht der obersten EU-Richter verstieß dies gegen den freien Kapitalverkehr in der EU. Sie kippten die Vorschrift aus zwei Gründen: Zunächst behindere sie Anleger, die Ausschüttungen von ausländischen Unternehmen erhalten. Zudem würden ausländische Unternehmen eingeschränkt, in Deutschland Kapital zu sammeln.

Nach Einschätzung des Deutschen Steuerberaterverbandes können nur Aktionäre von dem Urteil profitieren, deren Bescheide in diesem Punkt noch nicht rechtskräftig sind. In anderen Fällen sei wohl „nichts mehr zu machen“, sagte Verbandssprecher Markus Deutsch. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es „keine gesicherten Informationen“, in welchem Umfang Steuerbescheide in diesem Punkt noch offen sind. dpa/AFP

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