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Politik: Millionenprämien offenbar rechtens

Richterin im Mannesmann-Prozess: Untreue bisher nicht bewiesen

Düsseldorf (Tsp). Im MannesmannProzess zeichnet sich ein glimpflicher Ausgang für die Angeklagten ab. Am Mittwoch stellte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer fest, dass sie nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme durch das Landgericht keinen der Untreue-Vorwürfe als haltbar ansehen würde. Die Millionenprämien, die nach der Übernahme des Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt wurden, seien zwar aktienrechtlich unzulässig gewesen. Strafrechtlich hätten die Angeklagten wie Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann nach vorläufiger Bewertung aber schuldlos gehandelt, sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft will an ihren Vorwürfen weiterhin festhalten.

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