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Mindestlohn: Der Post geht nichts ab

Das Bundeskabinett hat den Mindestlohn für Briefzusteller bewilligt - die Konkurrenz des Monopolisten will dagegen klagen.

Von Antje Sirleschtov

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einführung von Mindestlöhnen für Briefzusteller ab 2008 beschlossen. Trotz gegenläufiger Auffassungen innerhalb der Koalition über die Einführung von Mindestlöhnen sagte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nach der Kabinettssitzung in Berlin, die Entscheidung sei einstimmig getroffen worden. Allerdings hatte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) vor der Kabinettsentscheidung noch dafür gesorgt, dass das Entsendegesetz nicht auf alle Postdienstleistungen ausgeweitet wird. Nicht erfasst sind nunmehr Kuriere und Zeitungszusteller. „Für diese gilt auch der Tarifvertrag nicht“, stellte Müntefering klar. Ursprünglich hatte der Minister eine Erweiterung des Gesetzes um Postdienstleistungen gefordert.

Der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi hatten vor kurzem einen Mindestlohn von 9,80 Euro für Briefträger im Westen und 9,00 Euro im Osten ausgehandelt und gemeinsam die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt. Die Post-Konkurrenten, die ab dem kommenden Jahr in Deutschland auch Standard-Briefe befördern dürfen, waren nicht beteiligt. Sie fürchten Wettbewerbsnachteile und haben bereits angekündigt, gegen einen Mindestlohn zu klagen.

Das Entsendegesetz ist grundsätzlich dafür erlassen worden, einzelne Branchen vor Dumpinglöhnen ausländischer Anbieter zu schützen. Es legt fest, dass Mitarbeiter einer bestimmten Branche in Deutschland nur zu vorher festgelegten Mindestlöhnen beschäftigt werden dürfen. Bekanntestes Beispiel ist die Baubranche, die seit rund zehn Jahren im Entsendegesetz steht.

Der Mindestlohn in der Postbranche wird sich nach den Worten von Müntefering nicht auf traditionelle Postboten beschränken. „Alle, die Briefe tragen, sind Briefträger“, sagte der Minister. Der Mindestlohn für Briefdienstleister werde daher auch für Zeitungs- und Paketzusteller gelten, wenn diese gelegentlich Briefe austrügen.

Müntefering zeigte sich zuversichtlich, dass der Mindestlohn rechtzeitig zum Wegfall des Briefmonopols der Deutschen Post Anfang 2008 in Kraft treten kann. Davor allerdings müssen Bundestag und Bundesrat der Aufnahme der Postdienstleistungen in das Entsendegesetz noch zustimmen. Außerdem muss das Kabinett noch darüber befinden, ob der vorliegende Tarifvertrag zur Grundlage des Mindestlohns werden kann. Müntefering wies darauf hin, dass die Öffnung des Entsendegesetzes „nicht automatisch“ schon mit einem bestimmten Mindestlohntarifvertrag verknüpft ist. Er zeigte sich aber überzeugt, dass der vorliegende Tarifvertrag (der Post) für allgemeinverbindlich erklärt wird. Er erfülle alle Voraussetzungen.

Mit Hilfe des Entsendegesetzes können tarifvertraglich festgelegte Mindeststandards, wie beispielsweise ein Mindestlohn, für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit gelten diese dann für die gesamte Branche, also auch für Arbeitgeber aus dem Ausland und deutsche, nicht tarifgebundene Unternehmen. Union und SPD hatten sich im Sommer nach längerem Streit darauf geeinigt, über das Gesetz weitere, branchenspezifische Mindestlöhne einzuführen. So soll das Elektrohandwerk bald einen Mindestlohn bekommen, auch Teile der Zeitarbeitsbranche haben bereits um die Aufnahme in das Entsendegesetz gebeten.

Die Ausweitung des Gesetzes auf Postdienstleistungen ist innerhalb der Koalition nach wie vor umstritten. Führende Unionspolitiker, unter anderem Bundeswirtschaftsminister Glos, fürchten, durch den Mindestlohn werde der Wegfall des Postmonopols unterlaufen. Die Deutsche Post begrüßte die Kabinettsentscheidung ausdrücklich.

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