zum Hauptinhalt
Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, hat derzeit eine Menge Ärger.

© Tobias Schwarz / dpa

Exklusiv

4,125 Millionen Euro: Kaufpreis für Spahns Villa darf jetzt genannt werden

Ausdauernd ging Jens Spahn gegen Berichte über seinen millionenteuren Immobilienkauf vor. Doch der Druck, Transparenz zu schaffen, wurde immer größer.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will künftig offenbar nicht mehr gegen Medien vorgehen, die über den Kaufpreis seiner Villa in Berlin-Dahlem berichten.

Spahn hatte gerichtliche Verfügungen erwirkt, unter anderem gegen den Tagesspiegel, denen zufolge die Kaufsumme von 4,125 Millionen Euro öffentlich nicht genannt werden dürfe.

In einem Schreiben erklären Spahns Anwälte nunmehr den „Rechteverzicht“ (Erledigung) aus einem entsprechenden Beschluss des Landgerichts Hamburg.

Ganz freiwillig geschah dies wohl nicht. Zum einen ist der politische Druck auf Spahn gestiegen, in den ihn betreffenden Angelegenheiten Transparenz zu schaffen. Zum anderen ist fraglich, ob das Hanseatische Oberlandesgericht Spahns Klagen stattgegeben hätte.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Wie der Tagesspiegel berichtete, hat das Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin den Kaufpreis auf Anfrage offiziell bestätigt.

Die Annahme des Hamburger Landgerichts in erster Instanz, wonach die Summe „rechtswidrig durch ein ,Durchstechen‘ nach außen gedrungen“ sei und die Information deshalb im Ergebnis nicht hätte verwendet werden dürfen, war spätestens damit obsolet geworden.

Gericht kritisierte „Blick in das Portemonnaie“

Der Erwerb des weitläufigen Grundstücks gemeinsam mit Ehepartner Daniel Funke im vergangenen Jahr hatte nicht nur angesichts des durch die Coronakrise ausgelösten wirtschaftlichen Tiefs Aufsehen erregt und Kritik ausgelöst.

Spahn selbst war im Hinblick auf individuelle Vermögenslagen mit der Äußerung „Hartz IV bedeutet keine Armut“ aufgefallen.

Dass die öffentliche Nennung der Summe daher geeignet gewesen sei, „gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen“ über einen Politiker anzuregen, der als Bundeskanzler kandidieren könne, bestätigte auch das Landgericht.

[Alle wichtigen Nachrichten des Tages finden Sie im kostenlosen Tagesspiegel-Newsletter "Fragen des Tages". Dazu Kommentare, Reportagen und Freizeit-Tipps. Zur Anmeldung geht es hier.]

Dennoch werde dadurch ein „Blick in das Portemonnaie“ ermöglicht. Dem „intensiven Eingriff in die Privatsphäre“ stehe „kein ausreichend großes und berechtigtes öffentliches Informationsinteresse gegenüber“, hieß es damals im Urteil (Az.: 324 O 349/20).

Immobilien wurden zur amtlichen Angelegenheit

Das Immobiliengeschäft insgesamt zur geschützten Privatsache zu erklären, wie Spahn es ursprünglich beabsichtigt hatte, wäre wohl ebenfalls gescheitert. Wie mittlerweile bekannt wurde, besitzt Spahn noch zwei weitere Wohnungen.

Eine davon hat der Minister für rund eine Million Euro von einem Ex-Pharma-Manager gekauft, den er später an die Spitze einer mehrheitlich bundeseigenen Firma berief. Die Käufe wurden damit zu einer amtlichen Angelegenheit, zu denen das Gesundheitsministerium auch in der Regierungspressekonferenz Stellung bezog.

Spahn bleibt gleichwohl überzeugt, dass ihm Unrecht widerfahren ist. Wie berichtet, hat er gegen die Nennung des Kaufpreises durch das Grundbuchamt eine Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht.

Zur Startseite