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Politik: Ministerin gegen zivile Hilfslauscher

Politiker und Polizei kritisieren Ausweitung des Abhörens

Berlin (neu). Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, SchleswigHolsteins Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) hat Überlegungen einiger Bundesländer kritisiert, Privatpersonen für Lauschangriffe auf Kriminelle heranzuziehen. „Wir haben gegen diesen Vorstoß starke verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte ein Sprecher Lütkes’ am Montag dem Tagesspiegel. Würde man etwa Hausverwalter oder Schornsteinfeger dazu heranziehen, Abhörwanzen in Wohnungen zu platzieren, könne der Staat sie dabei nicht ausreichend schützen. Deshalb könnten nur Beamte dies übernehmen. Zudem sei eine Mitwirkungspflicht ein „tiefer Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung“. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPG) sprach sich gegen die Pläne aus. „Dieser Vorschlag geht zu weit. Zivile Amtshelfer dürfen nicht zu Handlangern der Strafverfolgungsbehörden werden“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Wolfgang Speck.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJ) hat sich eine „knappe Mehrheit“ der Bundesländer für eine solche Ausweitung des Lauschangriffs ausgesprochen. Das BMJ hatte im Mai 2002 eine entsprechende Umfrage gestartet. Die Initiative dafür stammte von der Herbsttagung der Innenministerkonferenz 2001 – rund acht Wochen nach den Terroranschlägen in New York. Das BMJ hält den Vorstoß für unnötig und rechtlich bedenklich. Ein Regierungsentwurf dazu sei „nicht vorstellbar“, sagte ein Sprecher.

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