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Politik: Minus nach Maß

Die Veränderungen und die Ziele der Rentenreform im Überblick

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag die Rentenreform beschlossen. Hier die Änderungen im Überblick.

Nachhaltigkeitsfaktor: Mit ihm wird ab 2005 erstmals das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern berücksichtigt. Erhöht sich die Lebenserwartung und damit die Zahl der Rentner, steigt die Rente geringer. Erhöht sich die Beschäftigtenzahl, senkt dies den Bremseffekt. Angesichts der demografischen Lage bedeutet der Faktor für Rentner jedoch deutliche Einbußen. Nach Berechnungen des Experten Bernd Raffelhüschen sinkt das Rentenniveau dadurch um 12 bis 14 Prozent. Der Nachhaltigkeitsfaktor ersetzt den Demografiefaktor der Union, den Rot-Grün nach dem Machtwechsel gestrichen hat. Daran, dass sich das Verhältnis Beitragszahler – Rentner weiter verschlechtert, kam die neue Regierung aber auch nicht vorbei. 52 Millionen 20- bis 65-Jährigen stehen derzeit 13,7 Millionen Bürger über 65 gegenüber. 2030 werden es bereits 37 Millionen zu 20,3 Millionen sein.

Rentenbeiträge: Sie dürfen, so will es die Regierung, nicht über 22 Prozent steigen. Diese Obergrenze ist per Gesetz festgeschrieben. Zurzeit liegt der Satz bei 19,65 Prozent.

Rentenhöhe: Nach rot-grüner Prognose sinkt das Rentenniveau von derzeit 53 Prozent bis 2020 auf 46 und bis 2030 auf 43 Prozent. Gemeint ist das Verhältnis von Standardrente nach 45 Beitragsjahren zu durchschnittlichem Bruttoeinkommen. Sozialabgaben und bei Beschäftigten auch der Aufwand für private Altersvorsorge sind schon abgezogen. Herunter gehen aber noch die Steuern. Bisher orientierte man sich an den Nettoeinkünften nach Steuern – daher lag das Niveau bisher bei 69 Prozent. Diese Berechnung geht nun nicht mehr wegen der schrittweisen Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Altes und neues Rentenniveau sind folglich nicht mehr vergleichbar.

Niveausicherung: Auf Drängen der SPD-Linken hat die Koalition im letzten Moment noch eine Sicherungsklausel eingefügt. Sie soll das Absinken der Rentenhöhe auf unter 46 Prozent verhindern. Sollte diese Gefahr drohen, muss die jeweilige Regierung ab 2008 „regelmäßig“ Gegenmaßnahmen“ vorschlagen. Verhindern ließe sich dies etwa durch höhere Bundeszuschüsse aus Steuern oder durch ein höheres Renteneintrittsalter (Rente mit 67). Letzteres hat bereits die Rürup-Kommission empfohlen. Doch die Regierung will sich bei dem heiklen Thema noch nicht festlegen: Erst im Jahr 2008 sollen dafür die „Rahmenbedingungen“ geprüft werden.

Altersgrenze: Die Grenze, ab der Arbeitslose und Beschäftigte in Altersteilzeit vorzeitig in Rente gehen können, wird schrittweise auf 63 Lebensjahre erhöht. Bisher war der Bezug von Altersrente schon mit 60 möglich.

Ausbildungszeiten: Der so genannte Akademikerbonus wird gestrichen. Bisher bekamen Schüler und Studenten bis zu drei Jahre Ausbildung rentensteigernd angerechnet. Mit dem Gesetz sinkt ihre Monatsrente um bis zu 58 Euro. Betroffen: ein Fünftel der Beitragszahler. Drei Jahre Anrechnung gibt es nur noch für Fachschüler oder Teilnehmer berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen.

Rentenanpassung: Für dieses Jahr hat Rot-Grün den Rentnern eine Nullrunde beschert. Auch im kommenden, wenn die Rentenformel greift, können sie nur mit Mini-Aufschlägen rechnen. Im Westen 0,38 Prozent, im Osten 0,61 Prozent. Auch danach dürften es nur wenig mehr geben.

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