zum Hauptinhalt
Machtfrage. Ob die Kirchenhierarchien zum Missbrauch beigetragen haben, das soll der Kriminologe Christian Pfeiffer nun doch nicht mehr beantworten – der spricht von Zensur und will ein eigenes Gutachten erstellen. W]

© epd

Missbrauch: Grenzen der Aufklärung

Die umfassende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche ist erst einmal gescheitert. Die Bischöfe haben den Vertrag mit Christian Pfeiffer und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen gekündigt. Es gab Streit um den Datenschutz.

Es sollte das zentrale Forschungsprojekt zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche werden. Jetzt ist es gescheitert, und der Schaden ist groß. Die Deutsche Bischofskonferenz wollte herausfinden, wie es zu den Taten kommen konnte, die vor drei Jahren ausgehend vom Canisius-Kolleg in Berlin bekannt geworden waren. Sie wollte wissen, welche kirchlichen Strukturen bei den Vergehen eine Rolle spielten und warum sie so lange vertuscht wurden. Die Bischöfe wollten sich ein für allemal vom Vorwurf befreien, sie würden zu wenig zur Aufklärung beitragen. Denn nach wie vor ist nicht klar, wie viele Opfer und Täter es gab.

Um über Zweifel erhaben zu sein, beauftragten sie den renommierten Kriminologen Christian Pfeiffer, den Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), mit dem Projekt. Geschätzte Gesamtkosten: 450 000 Euro. Am Mittwoch hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mit seinem Geschäftsführer Pater Hans Langendörfer als Vertreter der deutschen Bischöfe den Vertrag mit Pfeiffer gekündigt. Das Vertrauensverhältnis sei „zerrüttet“, sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann, der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz. Das „Kommunikationsverhalten von Professor Pfeiffer gegenüber den kirchlichen Verantwortungsträgern“ habe einer Zusammenarbeit „jede Vertrauensgrundlage entzogen“.

Pfeiffer wiederum wirft den Bischöfen vor, sie hätten die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in einem Maße „zensieren“ wollen, wie es mit der Wissenschaftsfreiheit nicht zu vereinbaren sei. Außerdem habe er Hinweise bekommen, dass in einigen Bistümern relevante Akten vernichtet worden seien. Auf eine Nachfrage diesbezüglich habe er vom VDD keine Antwort bekommen.

Die Beschuldigungen stehen am Ende eines langen Weges, an dessen Anfang auf beiden Seiten guter Wille stand. Im Juli 2011 hatten die Kirche und Pfeiffer den Vertrag für das Großprojekt unterschrieben. Darin wurde festgelegt, dass in allen 27 Bistümern die Personalakten von Priestern, Diakonen und Ordensmännern aus den Jahren 2000 bis 2010 auf Hinweise zu Missbrauchsfällen untersucht werden sollen. In neun Bistümern wollte man zusätzliche „Tiefenbohrungen“ anstellen und die Personalakten bis ins Jahr 1945 zurückverfolgen. Auch Interviews mit Opfern und Tätern waren geplant.

Kirche und Forscher einigten sich in dem Vertrag darauf, in jedem Bistum ein „Rechercheteam“ einzurichten, dem der Generalvikar und externen Juristen angehören. Die Teams sollten die Akten durchsehen und Erkenntnisse auf anonymisierten Fragebögen festhalten. Diese codierten und anonymisierten Bögen sollten die Basis für die weiteren Forschungen darstellen. Pfeiffer und sein Team hätten also nie direkten Zugang zu den Akten gehabt. Der Kirche wurde außerdem zugesichert, dass sie über jeden Schritt informiert wird, Zwischenergebnisse nicht an die Öffentlichkeit gelangen und die Kirche die Endergebnisse als Erste öffentlich vorstellen und damit interpretieren dürfe.

Wurde die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt?

Kaum war der Vertrag geschlossen, regte sich Widerstand unter den Priestern. Vor allem das erzkonservative „Netzwerk Katholischer Priester“ machte massiv Stimmung dagegen. Auch Bischöfe äußerten Bedenken, ob der Datenschutz gewahrt sei. Der VDD verlangte Nachverhandlungen. Doch man konnte sich kein zweites Mal einigen, Vertrauen zerbrach. Im Kern ging es um die Anonymisierung. Den Bischöfen ging sie nicht weit genug, den Wissenschaftlern zu weit. Denn wie sollten sie zum Beispiel den Weg von Priestern durch verschiedene Bistümer verfolgen, wenn ihnen nur anonymisierte Daten vorlägen?

„Es gab Ungeschicklichkeiten auf allen Seiten“, sagte Pater Hans Langendörfer, der Geschäftsführer des VDD am Mittwoch, „es sind zwei Kulturen aufeinandergetroffen, die sich nicht vereinbaren ließen.“ Pfeiffers Vorwurf der Aktenvernichtung weist Langendörfer zurück: „Mir ist davon nichts bekannt.“ Gemäß staatlichem und kirchlichem Recht müssten Personalakten von verurteilten Priestern nach einer bestimmten Frist nach ihrem Tod vernichtet werden. Aber auch dann verbleibe eine Notiz über den Verlauf des Falls und das Urteil in den Akten. Bischof Ackermann habe die Bischofskollegen mehrmals aufgefordert, überhaupt keine Akten zu schreddern, solange das Forschungsvorhaben nicht abgeschlossen sei. Zum Vorwurf, Wissenschaftsfreiheit zu beschneiden, sagte Langendörfer, es sei nie um eine inhaltliche Zensur von Pfeiffers Arbeit gegangen. Aber es sei vereinbart worden, dass Pfeiffer vor Auftritten in Medien Rücksprache mit der Kirche halte. Die Kirche will das Projekt nun mit einem anderen Kriminologischen Institut realisieren. Mit wem ist noch nicht klar.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und Opferverbände kritisierten das Scheitern des Projekts. Es sei ein „überfälliger Schritt, dass sich die katholische Kirche öffnet und erstmals kirchenfremden Fachleuten Zugang zu den Kirchenarchiven ermöglicht“, sagte die Justizministerin der „Süddeutschen Zeitung“. „Die Erschütterungen des Jahres 2010 dürfen nicht in einer halbherzigen Aufarbeitung versickern.“ Die Kirche solle den Vorwurf der Zensur aus dem Weg schaffen. Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig bedauerte das Scheitern. Das Projekt sei ein wichtiges Signal gewesen. Der Opferverband "Eckiger Tisch" forderte den Bundestag auf, eine unabhängige Untersuchungskommission einzusetzen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false