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Viele Ärzte kassieren Extra-Honorare dafür, Patienten an bestimmte Kliniken zu überweisen. Das hat die Universität Halle-Wittenberg in einer Studie herausgefunden.

© Tobias Hase/dpa

Missstände im Gesundheitssystem: Kliniken belohnen Ärzte mit "Fangprämien"

"Fangprämien" für Patienten sind im deutschen Gesundheitssystem offenbar üblich, das belegt nun eine Studie. Die Kassen reagieren nun und drohen den Ärzten mit Zulassungsentzug. Aber ein Problem bleibt: Die mangelnden Kontrollen.

„Fangprämien“ für überwiesene Patienten sind im deutschen Gesundheitssystem offenbar gängige Praxis. Nach einer Studie der Universität Halle-Wittenberg bezeichnet jeder vierte Klinikträger diese unerlaubte Form der Honorierung als üblich. Noch besser geschmiert läuft die Zusammenarbeit der niedergelassenen Mediziner offenbar mit  Zahntechnikern, Krankengymnasten, Orthopädieschuhmachern, Optikern oder Hörgeräteakustikern. Von ihnen bestreiten nur 20 Prozent, dass es solche von den Ärzten erkaufte Zuweisungen gibt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, nannte die Ergebnisse skandalös. Offenbar würden viele Patienten nicht aus medizinischen Gründen, sondern aufgrund von Prämienzahlungen in Kliniken, Facharztpraxen oder Sanitätshäuser geschickt. Aus der Erhebung lasse sich schließen, dass hochgerechnet mehr als 27 000 niedergelassene Vertragsärzte gegen ihr eigenes Berufsrecht verstießen, sagte Verbandsvorstand Gernot Kiefer. Angesichts des „erheblichen Korruptionspotenzials“ müssten die Ärztekammern Verstöße „endlich konsequenter“ verfolgen und sanktionieren.

Doch die Kassen wollen auch selber aktiv werden. Im Rücken haben sie dabei ein neues sozialgesetzliches Verbot von Fangprämien. „Wir Krankenkassen werden diesen Ball, den uns der Gesetzgeber ins Feld geworfen hat, auf jeden Fall aufnehmen und spielen“, kündigte Kiefer an. Konkret bedeutet das: Vertragsärzten, die sich die Zuweisung von Patienten bezahlen lassen, droht künftig der Zulassungsentzug. Für Kliniken, die Prämien bezahlen, bestehe dagegen noch eine Regelungslücke, beklagte der Kassenfunktionär. Entsprechende Verbote gebe es bislang nur in Nordrhein-Westfalen und Bremen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr forderte die Krankenkassen zum Handeln auf. Die Gesetzeslage sei klar, sagte der FDP-Politiker beim Ärztetag in Nürnberg. „Wenn ein Arzt gegen Entgelt in Kliniken zuweist, muss das geahndet werden.“ Die Kassen hätten „alle Möglichkeiten, das zu tun“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigte ihre Mithilfe an. Beim Nachweis derart unlauterer Praktiken würden die Verantwortlichen „selbstverständlich“ zur Rechenschaft gezogen, versprach KBV-Chef Andreas Köhler. Die Kassen müssten aber „Ross und Reiter“ nennen. „Gegen Pauschalverurteilungen und allgemeine Diffamierungen der Ärzteschaft verwahren wir uns entschieden.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer stellten die Seriosität der Studie infrage. Das Datenmaterial (1141 Befragte) sei „statistisch irrelevant“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Und Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery witterte ein Störmanöver zur Ärztetags-Eröffnung. Wenn die Zahlen stimmten, müsste es bei Kammern und Staatsanwaltschaften viel mehr Anzeigen geben, argumentierte er.

Der „Mantel des Verschweigens“ sei doch genau das Problem, konterte Kiefer. Der Studie zufolge weiß mehr als die Hälfte aller Leistungserbringer, dass es wenig Kontrollen und kaum eine Sanktionsgefahr gibt. 40 Prozent erklärten, das entsprechende Verbot „allenfalls als Handlungsorientierung“ zu verstehen. Jeder fünfte gab an, es gar nicht zu kennen oder sich nicht dafür zu interessieren.

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