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Politik: Mit einer Stimme

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik darf ein Papst an der Bundestagswahl teilnehmen. Papst Benedikt XVI.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik darf ein Papst an der Bundestagswahl teilnehmen. Papst Benedikt XVI. hat neben der Staatsbürgerschaft des Vatikans auch noch immer die deutsche, wie ein Vatikansprecher sagte. Ob der gebürtige Joseph Ratzinger sein Wahlrecht auch in Anspruch nehmen will, wisse er nicht, fügte der Sprecher jedoch hinzu. „Das ist seine alleinige Entscheidung“, sagte er. Das Büro des Bundeswahlleiters in Wiesbaden bestätigte nach Informationen der „Dresdner Morgenpost“ das Wahlrecht des neuen katholischen Kirchenoberhaupts. Einzige Voraussetzung: Als Auslandsdeutscher muss auch der Papst nach der Bundeswahlordnung selber seine Wahlunterlagen rechtzeitig beantragen. ddp

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