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Politik: MIT EINSCHRÄNKUNGEN

Als das Gesetz über die SED-Opferpension nach jahrelanger quälender politischer Debatte schließlich Formen annahm, war die Ernüchterung bei den Betroffenen groß. Statt einer großzügigen Geste an die Opfer politischer Verfolgung in der DDR und der Sowjetischen Besatzungzone gab es ein klägliches Ergebnis: 250 Euro monatlich sollten die Betroffenen erhalten – doch nur unter den Bedingungen, dass sie mindestens sechs Monate in Haft waren und wirtschaftlich bedürftig sind – das heißt, wenn das Einkommen bei Alleinstehenden 1041 und bei Verheirateten 1388 Euro nicht überschreitet.

Als das Gesetz über die SED-Opferpension nach jahrelanger quälender politischer Debatte schließlich Formen annahm, war die Ernüchterung bei den Betroffenen groß. Statt einer großzügigen Geste an die Opfer politischer Verfolgung in der DDR und der Sowjetischen Besatzungzone gab es ein klägliches Ergebnis: 250 Euro monatlich sollten die Betroffenen erhalten – doch nur unter den Bedingungen, dass sie mindestens sechs Monate in Haft waren und wirtschaftlich bedürftig sind – das heißt, wenn das Einkommen bei Alleinstehenden 1041 und bei Verheirateten 1388 Euro nicht überschreitet. Nach massiven Protesten vor allem aus Opferverbänden wurde das „3. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und der SBZ“ ein wenig nachgebessert: Einkünfte aus Alters-, Betriebs- oder sonstigen Renten werden nicht angerechnet, so dass zumindest der allergrößte Teil der älteren Betroffenen Anspruch auf die Opferrente hat. sc

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