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Das Robert-Koch-Institut will im Kampf gegen das Coronavirus die Bewegungsdaten von Handys verwenden.

© REUTERS/Charles Platiau

Mit Handydaten gegen das Coronavirus: Zugriff auf Bewegungsdaten „mehr als problematisch“

Das Robert-Koch-Institut prüft, ob mit Bewegungsdaten aus Mobiltelefonen der Kampf gegen die Seuche einfacher wird. Doch Datenschützer haben große Bedenken.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) und andere regierungsnahe Einrichtungen erwägen derzeit den Einsatz von Handy-Tracking zur Eindämmung des Coronavirus. Das Auslesen von Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon sei „eine gute Möglichkeit, um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler. „Wir wissen inzwischen, dass dies technisch möglich ist.“ Ein kleines Team des RKI habe mit Mitarbeitern anderer Institutionen in den vergangenen beiden Tagen eine entsprechende „Skizze“ erstellt: „Das sind erste Überlegungen.“

Die Bewegungsdaten von Mobiltelefonen könnten dabei helfen, Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren und die Betroffenen zu warnen. In Ländern wie China und Korea gibt es längst Apps, die anzeigen, an welchen Orten sich infizierte Personen aufgehalten haben – und wem sie nahegekommen sind. Ortsdaten werden zum Beispiel von Apple und Google minutenweise sehr genau für mehrere Wochen gespeichert. Auch die Betreiber der deutschen Mobilfunknetze Vodafone, O2 und die Telekom haben grundsätzlich Zugriff auf die Verbindungs- und Bewegungsdaten ihrer Kunden.

Fraglich ist allerdings noch, ob das deutsche Recht eine Weitergabe der Bewegungsdaten erlauben würde. Eine Sprecherin der Telekom verwies auf die strengen Datenschutzvorschriften, an die sich das Unternehmen halten müsse. Demnach sei es nicht möglich, die Bewegung einzelner, möglicherweise mit dem Coronavirus infizierter Kunden zurückzuverfolgen. Zwar sei es „grundsätzlich möglich, personenbezogene Bewegungs- und Kommunikationsdaten zur Verfügung zu stellen“. Auf Basis der Rechtslage geschehe dies aber ausschließlich auf richterliche Anordnung hin für die staatlichen Ermittlungsbehörden.

In Deutschland sind mittlerweile rund 350 Infektionen bekannt

„Ein staatlich erzwungener Zugriff auf die Handydaten von Infizierten – wie er scheinbar aktuell in China praktiziert wird – wäre hier rechtlich gesehen mehr als problematisch“, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, dem Tagesspiegel. Neben der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein entsprechendes Vorgehen erfolgen sollte, müsste auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs hinterfragt werden. Zu rechtfertigen sei eine derartige Maßnahme nur mit Zustimmung der Betroffenen, so Kelber weiter. „Die Betroffenen müssen vorher ausführlich über den Zweck der Erhebung, die Nutzung der Daten und die Speicherdauer informiert werden, damit Sie die potentiell für sie entstehenden Risiken abwägen können.“

Das Problem ist auch dem RKI bewusst: Es werde nun in Ruhe besprochen, ob das für die Gesellschaft akzeptabel wäre, sagt Wieler. Für ihn sei klar, dass das nur möglich wäre, „wenn der Einzelne seine Daten auch spenden würde“.

In Deutschland sind nach Zahlen des RKI mittlerweile rund 350 Infektionen mit dem Virus bekannt. Betroffen seien alle Bundesländer bis auf Sachsen-Anhalt. In Berlin gibt es aktuell 13 nachgewiesene Fälle. Das sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Die Zahl werde aber noch weiter steigen, betonte sie. „Wir müssen davon ausgehen, dass wir noch weitere Fälle haben werden.“

Im Hinblick auf knapp werdende Schutzausrüstung sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD): „Selbstverständlich verfügen wir über entsprechende Schutzausrüstungen bei Polizei und Feuerwehr.“ Er gab aber zu, dass einzelne Komponenten der Schutzkleidung „aktuell Mangelware“ seien. Dennoch erklärte er, sowohl Polizei als auch Feuerwehr hätten „selbstverständlich solche Schutzkleidungen vorrätig“. Aktuell habe die Feuerwehr 5000 Schutzmasken nachbestellt, die Frage der Verteilung von Schutzausrüstungen werde „zentral gesteuert“. Zeitungsmeldungen, die von einem Notstand bei den Sicherheitsbehörden berichtet hatten, nannte Geisel „falsch“. (mit dpa)

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