Politik: MIT RECHT
In Deutschland gibt es zwei Sorten von Feiertagen: gesetzliche und kirchliche. Die gesetzlichen sind zugleich Feiertage im Sinne der gewerberechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
In Deutschland gibt es zwei Sorten von Feiertagen: gesetzliche und kirchliche. Die gesetzlichen sind zugleich Feiertage im Sinne der gewerberechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Sie festzulegen, ist grundsätzlich Sache der Länder. Viele gesetzliche Feiertage, gerade in überwiegend katholischen Ländern, sind zugleich kirchliche. Der einzige bundesgesetzlich geregelte Feiertag ist der Tag der Einheit am 3. Oktober. Tsp
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