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Mitarbeiterbeteiligung: Koalition erringt Kompromiss

Mit mehr steuerlichen Anreizen und Branchenfonds will die Koalition die seit Jahrzehnten schleppende Beteiligung von Arbeitnehmern an ihrem Unternehmen ankurbeln. Die Koalition setzt große Hoffnungen in das Modell.

Noch vor Anfang 2009 sollen die Pläne für Beteiligungen von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen in Kraft treten. SPD und CDU einigten sich auf einen Kompomiss aus SPD-Fondsmodell und dem Unions-Vorschlag der direkten Beteiligung. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem innovativen und unbürokratischen Modell. Es könnte gelingen, mit neuen Impulsen nun eine Trendwende zu erreichen. CSU-Chef Erwin Huber und Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) nannten die Eckpunkte einen wichtigen und "kräftigen Impuls" sowie "gewaltigen Schritt" in Richtung Mitarbeiterbeteiligung und Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern, von der beide profitierten.

Auch Huber und Laumann hoffen, dass die Vorschläge breite Wirkung entfalten. Ziel sei es, aus Arbeitnehmern Mitunternehmer zu machen, sagte Huber. Es würden keine neuen Rechtsformen geschaffen. Unternehmen könnten mit den Modellen ihre Eigenkapitalbasis stärken. Anreize gebe es daher vor allem für Mittelstandsfirmen. Die Anlage sei freiwillig, in den Genuss könnten alle Beschäftigten kommen. Huber räumte ein, dass eine Beteiligung mit Risiken verbunden sei.

Konkret soll der Erwerb von Kapitalanteilen an der eigenen Firma mit einem höheren Steuerfreibetrag von 360 Euro pro Jahr (bisher 135 Euro) gefördert werden. Der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, soll von 18 auf 20 Prozent steigen. Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz sollen auf 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erhöht werden (bisher: 17.900/35.800 Euro). Die Beteiligungen dürfen weder Lohnbestandteil noch Folge einer staatlich geförderten Altersvorsorge über den Betrieb sein.

Firmengewinne steigen schneller als Arbeitslöhne

Begünstigt werden soll auch eine Anlage in speziellen Fonds. Branchenübergreifende Fonds müssen aber einen Rückfluss von 75 Prozent des eingebrachten Kapitals an die beteiligten Unternehmen garantieren. Mit solchen Fonds soll das Risiko für Arbeitnehmer gemindert werden, dass ihnen bei einer Firmenpleite neben dem Arbeitsplatz auch noch das Beteiligungskapital verloren geht. Scholz erwartet eine "überschaubare Menge" an Fonds.

Zu den Kosten hieß es, die Anhebung des Freibetrages werde zu Steuerausfällen von rund 300 Millionen Euro im Jahr der vollen Wirksamkeit führen. Unterstellt sei, dass die Steuersubvention von künftig drei Millionen Arbeitnehmern genutzt werde und damit von einer Million mehr als bisher. Die Kosten durch eine Ausweitung vermögenswirksamer Leistungen seien überschaubar, sagte Scholz. Die jetzt veranschlagten Ausgaben sind deutlich niedriger als nach dem ursprünglichen Unionsmodell. Die SPD hatte für ihr erstes Konzept rund 210 Millionen Euro ermittelt. Huber sagte, die Modelle könnten am Ende auch stärker angenommen werden als jetzt unterstellt.

Schon seit Jahren werden geeignete Modelle für eine stärkere Mitarbeiterbeteiligung ausgelotet. Hintergrund ist, dass seit langem Firmengewinne stärker wachsen als Arbeitslöhne. 2007 legten die Unternehmens- und Vermögenseinkommen im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 Prozent zu, die Arbeitnehmerentgelte dagegen nur um 2,6 Prozent. In Deutschland ist Mitarbeiterbeteiligung eher unterentwickelt. Lediglich 19 Prozent aller Betriebe mit mindestens 200 Mitarbeitern bieten eine Teilhabe am Firmengewinn an, 10 Prozent am Kapital. (nim/dpa)

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