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Politik: "Modellrechnungen sind nur Spekulation"

Das Versprechen kam schnell, ebenso die Kritik daran: Nach dem Rentenurteil des Verfassungsgerichts kündigte die Regierung an, es werde sich trotz eines Wechsels zur Besteuerung der Renten (und nicht mehr der Rentenbeiträge) im Effekt nichts ändern - jedenfalls nicht für Bezieher niedriger und mittlerer Renten. Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), sagt, auch nach einer Reform würden allein stehende Rentner bis 1500 Euro im Monat und Paare bis 2500 Euro steuerfrei bleiben.

Das Versprechen kam schnell, ebenso die Kritik daran: Nach dem Rentenurteil des Verfassungsgerichts kündigte die Regierung an, es werde sich trotz eines Wechsels zur Besteuerung der Renten (und nicht mehr der Rentenbeiträge) im Effekt nichts ändern - jedenfalls nicht für Bezieher niedriger und mittlerer Renten. Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), sagt, auch nach einer Reform würden allein stehende Rentner bis 1500 Euro im Monat und Paare bis 2500 Euro steuerfrei bleiben. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Christian Zahn, hat diese Äußerung am Donnerstag als unseriös bezeichnet. "Modellrechnungen sind reine Spekulation, weil sie voraussetzen, dass man jetzt schon weiß, was der Gesetzgeber beschließt."

Völlig steuerfrei sind Renten auch heute nicht, doch sind die meisten Rentner de facto durch Freibeträge davon befreit. Erst ab etwa 2500 Euro greift der Fiskus zu. Besteuert werden aber die Beiträge. Bei Arbeitnehmern wird der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung als Teil des Bruttogehalts nach dem individuellen Steuersatz besteuert. Ob der Arbeitgeberanteil, den die Unternehmen von der Steuer absetzen können, für den Beitragszahler wirklich völlig steuerfrei ist (eine Grundannahme der Verfassungsrichter), darüber streiten die Gelehrten. VdR-Geschäftsführer Franz Ruland etwa verweist darauf, dass der Arbeitgeberanteil mit dem so genannten Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen (gut 6000 Euro bei Verheirateten) verrechnet wird. Diese Verrechnung mindert den Steuervorteil oder hebt ihn laut Ruland völlig auf, sobald ein Arbeitnehmereinkommen deutlich über dem Durchschnitt liegt. Daher, so der Rentenexperte, liege eine indirekte Besteuerung auch des Arbeitgeberanteils vor.

Ruland fordert für den Fall, dass die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt wird, die Beiträge völlig steuerfrei zu stellen. Da die Entlastung der Beiträge von Steuern - und die Besteuerung der Renten - schrittweise erfolgen soll, lässt sich der Entlastungseffekt vorerst nicht genau beziffern. Eine Übergangsfrist von bis zu 30 Jahren ist im Gespräch. Eine nennenswerte Steuerentlastung auf Anhieb wird es also nicht geben. Wohin diese mehr oder weniger große Summe fließen wird, hat der grüne Finanzfachmann Oswald Metzger schon klar gemacht: "Diese Entlastung muss mit einem höheren Anteil von privater Vorsorge einhergehen." Er schlägt vor, die private Vorsorge, also die Riester-Rente, zur Pflicht zu machen. Das Finanzministerium hat dem vorerst widersprochen und gewarnt, die Bürger mit solchen Forderungen zu verunsichern.

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