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Im Iran unter der Führung von Präsident Hassan Ruhani haben Menschenrechtler einen schweren Stand.

© dpa

Morad Tahbaz: Deutschland kämpft für Freilassung eines Umweltschützers im Iran

Im Iran sind acht Umweltschützer inhaftiert. Offizielle Begründungen gibt es nicht. Deutschland drängt auf ihre Freilassung.

Die Bundesregierung bemüht sich derzeit um die Freilassung des 63-jährigen britischen Staatsbürgers Morad Tahbaz. Er ist einer von acht im Iran inhaftierten Umweltschützern. Gegen vier von ihnen, darunter Tahbaz, soll die iranische Justiz Anklage wegen einer besonders schweren Straftat („Verderber auf Erden“) erhoben haben. Offizielle Begründungen dafür gibt es nicht.

Tahbaz setzt sich auf vielfältige Weise für die Erhaltung des Wildtierbestandes im Iran ein, unter anderem mit einer Stiftung. Der 63-Jährige wird von den Revolutionsgarden festgehalten. Er sei sehr krank, heißt es.

Die Bundesregierung hat den Fall wiederholt mit der iranischen Regierung besprochen und will sich erklärtermaßen auch weiterhin einsetzen. Es hat Gespräche und diplomatische Aktivitäten, zum Teil in Form einer Demarche, auf hoher Ebene in Brüssel, Genf, New York wie auch am Ort, in Teheran, gegeben.

Große Sorge im Auswärtigen Amt

Das Auswärtige Amt verfolgt den Fall sehr aufmerksam und nach Tagesspiegel-Informationen mit großer Sorge. Nach hiesigem Kenntnisstand des Auswärtigen Amts wurden im vergangenen Oktober die Ermittlungen gegen acht Umweltschützer abgeschlossen, seit Anfang Februar 2019 laufen die Gerichtsverfahren.

Die Menschenrechtssituation im Iran gilt nach dem Urteil von Hilfsorganisationen, aber auch der Bundesregierung und ihrer europäischen Partner als extrem schwierig. Der Fall der seit Anfang 2018 inhaftierten Umweltschützer ist in dieser Hinsicht exemplarisch. Im Iran gibt es eine steigende Zahl von Inhaftierten, die außer der iranischen auch eine westliche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Auskunft in enger Abstimmung mit dem jeweils betroffenen Land für diese Fälle ein. Das geschehe gegenwärtig sowohl im multilateralen und europäischen Kontext als auch aktiv in direkten Gesprächen mit Iran. Entscheidend  für die Art und Weise des Vorgehens sei dabei allein das Interesse der Betroffenen, heißt es. Gerade Ansprachen zu Einzelfällen erfolgten in den meisten Fällen besser diskret als öffentlich und auch immer wieder mit gewissem Erfolg.

Gemeinsame europäische Position

Zum Hintergrund: Bestehende europäische Sanktionen gegen iranische Personen und Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen sind unabhängig von der Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA) immer in Kraft geblieben. Die EU hat erst vor kurzem Ratsschlussfolgerungen zu Iran verabschiedet, die die gemeinsame europäische Position deutlich machen.

Deutschland war beim 37. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf im März 2018 einer der Unterzeichner einer gemeinsamen Erklärung zu Menschenrechten in Iran, in der auch die Verhaftung der Umweltschützer zur Sprache kam, und Co-Sponsor der Resolution der Generalversammlung zu Menschenrechten in Iran, die am 17. Dezember 2018 verabschiedet wurde.

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