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Politik: Moralischer Druck in der Arztpraxis

Berlin - Zum Weltverbrauchertag haben die Verbraucherzentralen ein immer wichtiger werdendes Zusatzgeschäft niedergelassener Ärzte kritisiert – sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (Igel). Dabei handle es sich um „typische Haustürgeschäfte“, bei denen moralischer Druck aufgebaut werde und man nicht frei entscheiden könne, sagte Bundesverbandschef Gerd Billen am Dienstag bei einer Veranstaltung im Gesundheitsministerium.

Berlin - Zum Weltverbrauchertag haben die Verbraucherzentralen ein immer wichtiger werdendes Zusatzgeschäft niedergelassener Ärzte kritisiert – sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (Igel). Dabei handle es sich um „typische Haustürgeschäfte“, bei denen moralischer Druck aufgebaut werde und man nicht frei entscheiden könne, sagte Bundesverbandschef Gerd Billen am Dienstag bei einer Veranstaltung im Gesundheitsministerium. Vielleicht, so Billen, müsse man einmal „durchexerzieren“, ob dann nicht auch die für solche Geschäfte üblichen Widerrufsrechte in den Arztpraxen Anwendung finden müssten.

Nach AOK-Erhebungen wird jedem vierten Versicherten pro Jahr mindestens eine medizinische Leistung angeboten, die er selbst bezahlen soll. Das Marktvolumen liegt bei 1,5 Milliarden Euro. Am häufigsten offeriert werden Ultraschall- und Glaukomvorsorgeuntersuchungen. Oft fehle es nicht nur an der nötigen schriftlichen Vereinbarung. Knapp jede siebte Leistung werde gar ohne Rechnung erbracht.

Als „historische Chance“ begrüßte Billen die Ankündigung von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), noch im März Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorzulegen. Ziel sei es, die bisher an verschiedenen Stellen geregelten Rechte zu bündeln und so mehr Transparenz zu ermöglichen. Außerdem solle die Position der Patienten gestärkt werden – auch gegenüber den Pflegekassen. Das Idealbild des souveränen Patienten entspreche leider noch nicht der Realität, sagte Rösler. Viele wüssten über ihre Ansprüche nicht Bescheid. Als „verbesserungswürdig“ bezeichnete der Minister etwa den Umgang der Kassen mit Anträgen auf Mutter- Kind-Kuren. Vielfach würden diese zunächst abgelehnt und erst nach Widerspruch genehmigt. Rainer Woratschka

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