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Stephan Ernst, Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht.

© Uli Deck/dpa

Mordfall Walter Lübcke: Was der mutmaßliche Täter mit seinem zweiten Geständnis bezweckt

Im Mordfall Lübcke will sich der mutmaßliche Täter Stephan Ernst erneut äußern. Er will die Verantwortung für die Tat wohl auf einen Komplizen schieben.

Von Frank Jansen

Im Mordfall Walter Lübcke versucht der mutmaßliche Täter, einen möglichen Komplizen zu belasten. Der in Untersuchungshaft sitzende Neonazi Stephan Ernst teilte dem ARD-Magazin „Panorama“ mit, der Kontakt zu dem Rechtsextremisten Markus H. sei „ein entscheidendes Verhängnis“ gewesen.

„Er brachte die Waffen ins Spiel, er verknüpfte sie ständig mit politischen Themen. Markus hat sein Umfeld immer aufgestachelt“, schrieb Ernst in seinen Antworten auf Fragen von „Panorama“. Markus H. und der Waffenhändler Elmar J. wurden Ende Juni festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft. Zur Tat selbst äußerte sich Ernst allerdings nicht.

Der Neonazi ist dringend verdächtig, am 2. Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dessen Haus im nordhessischen Wolfhagen mit einem Schuss in den Kopf getötet zu haben. Der noch im Juni festgenommene Ernst gestand zunächst den Anschlag und führte die Polizei zu einem Erddepot, in dem der bei der Tat benutzte Revolver und weitere Waffen lagen. Im Juli widerrief Ernst überraschend seine Aussage, zuvor hatte er den Verteidiger gewechselt. Anwalt Frank Hannig kündigte jetzt allerdings eine neue Aussage seines Mandanten an.

Man werde kaum davon ausgehen können, dass Ernst „gar nichts mit der Tat zu tun hat“, sagte Hannig dem Magazin „Panorama“. Der Anwalt hatte jedoch zuvor schon angedeutet, ein zweiter Mann könnte bei dem Attentat dabei gewesen sein. Ob es sich um Markus H. handelt, bleibt jedoch offen.

Erstes Geständnis im Lübcke-Mord: „Davon kommt er nicht mehr weg“

Sicherheitsexperten gehen allerdings weiterhin davon aus, dass Stephan Ernst sich mit seinem detaillierten Geständnis Ende Juni so stark belastet hat, dass er einer Verurteilung wegen Mordes kaum entgehen kann. „Davon kommt er nicht mehr weg“, hieß es am Rande der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden.

Für Anfang kommenden Jahres wird die Anklage der Bundesanwaltschaft erwartet, auch gegen die beiden mutmaßlichen Komplizen. Markus H. soll für Ernst den Kontakt zu Elmar J. hergestellt haben, der dann offenbar die Tatwaffe dem Todesschützen verkaufte. Außerdem soll Markus H. seinen Freund im Willen bestärkt haben, ein Attentat auf Lübcke zu verüben.

Die beiden Rechtsextremisten hatten im Oktober 2015 eine Einwohnerversammlung im Kasseler Vorort Lohfelden besucht, bei der Lübcke sein Engagement für die Unterbringung von Flüchtlingen verteidigte. Ernst, Markus H. und weitere Rechte gerieten in Wut, als Lübcke bei der Veranstaltung Flüchtlingsfeinden nahe legte, Deutschland zu verlassen. In seinem Geständnis nannte Ernst die Äußerung des Regierungspräsidenten als einen Grund für das Attentat.

Die Bundesanwaltschaft konfrontiert zudem Ernst mit einem weiteren schweren Vorwurf. Der Neonazi soll im Januar 2016 in Lohfelden einen Iraker niedergestochen haben. Ernst war früher schon mit einer Messerstecherei und weiteren Gewalttaten aufgefallen. 1993 attackierte er im südhessischen Ort Hohenstein-Steckenroth mit einer Rohrbombe eine Unterkunft für Asylbewerber.

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