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Mordprozess: Lange Haftstrafen für Neonazis

Wegen Mordes und Beihilfe zum Mord verurteilte das Landgericht Neuruppin zwei Rechtsextremisten zu hohen Strafen. Sie schlugen und traten so lange auf einen 55-jährigen Arbeitslosen im brandenburgischen Templin ein, bis er tot war.

Ein 19 Jahre alter Angeklagter erhielt eine Jugendstrafe von zehn Jahren, die Höchststrafe für ein so schreckliches Geschehen, wie eine Gerichtssprecherin am Abend mitteilte. Der 22-jährige Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht ging davon aus, dass die beiden im vergangenen Sommer aus niederen Beweggründen handelten. Sie hätten den 55-Jährigen als minderwertigen Menschen angesehen. Nach Auffassung der Strafrichter spielte das neonazistische Menschenbild der Angeklagten bei der Auswahl des Opfers eine Rolle. Der 55-Jährige hatte keine Arbeit und auch manchmal auf der Straße gelebt.

Gemeinsam hätten die Angeklagten mit dem Mann gezecht. Innerhalb dieser Dreier-Gruppe galt der 55-Jährige den Angeklagten als willkommenes Opfer für die Aggressionen des Jüngeren der beiden Angeklagten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Höchststrafen verlangt, für den 22-Jährigen lebenslange Haft. Die Anklage ging ebenfalls davon aus, dass die beiden Männer der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Der Jüngere habe aus  Mordlust gehandelt, hieß es im Plädoyer. Der Anwalt des 19-Jährigen plädierte indes auf Freispruch für seinen Mandanten. Der Verteidiger des 22-Jährigen sprach sich für eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung aus, nicht länger als drei Jahre.

Die Vertreterinnen der Nebenklage, Schwester und Ehefrau des Getöteten, schlossen sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Im Prozess hatten beide Männer geschwiegen. (aku/dpa)

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