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Friedrich Merz spricht beim politischen Aschermittwoch des thüringischen Landesverbandes der CDU.

© dpa/Martin Schutt

Morgenlage aus der Hauptstadt: Friedrich Merz macht jetzt auch auf Team

Bewährungsprobe für Spahn +++ Kliniken gehen langsam die Atemschutzmasken aus +++ Verfassungsgericht verabschiedet uneindeutiges Kopftuch-Urteil

Von Robert Birnbaum

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passen Sie ein bisschen auf sich auf in diesen Tagen. Die Sorge vor einem Corona-Ausbruch geht um, bei manchen wird sie zur Angst. Die Sorge ist berechtigt und die Vorsorge, die jeder Einzelne treffen kann, so vernünftig wie einfach. Unsere Wissenschaftsredaktion hat alles, was Sie wissen sollten, hier noch einmal zusammengefasst. Im Liveblog landen schnell alle neuen Entwicklungen, hier lesen Sie alles über die Abwehr-Pläne in Berlin und hier finden Sie den derzeit aktuellen Stand der Forschung.

Kurzfassung für Verbraucher: Das Virus bedroht vor allem Menschen, die ohnehin krank oder geschwächt sind; ansonsten Gesunde merken oft fast nichts. Das ist gut für sie, aber schlecht für die Seuchenabwehr. Soviel zur Sorge. Auch Angst ist nicht per se schlecht – wir Menschen sind als wehrlose Säugetiere auf Misstrauen und Flucht geeicht. Berechtigt ist Angst aber derzeit nicht. Sie kann sogar gefährlich werden.

Unser Gesundheitssystem wird mit einer Epidemie ganz gut fertig, selbst wenn unsere Kollegen vom Background Gesundheit berichten, dass den Kliniken langsam die Atemschutzmasken ausgehen. Aber eine Massenhysterie könnte das System rasch lahmlegen. Also: Sorgen Sie vor, nur machen Sie sich und andere bitte nicht verrückt.

Über die Nebenwirkungen der Krankheitswelle zu sprechen wirkt schnell frivol, wenn gleichzeitig Menschen mit dem Tod ringen. Doch ignorieren lassen sie sich sowieso nicht. In vieler Hinsicht beschert uns Sars-CoV-2 das nächste Rendezvous mit der Globalisierung. Die geölte Maschinerie der weltweiten Lieferketten stockt, Tourismus, Produktion und Dienstleistung geraten aus dem Trott, Wachstumsprognosen werden Makulatur.

Auch politisch ist so ein Virus nicht ohne. Jens Spahn bekommt das zu spüren. Als Gesundheitsminister balanciert er auf einem schmalen Grat. Er muss beruhigen – aber darf nicht abwiegeln. Er darf nicht in Aktionismus verfallen – aber muss den entscheidenden Moment treffen und richtig handeln. Psychologisch und politisch kann eine kurz entschlossene Aktion Wunder wirken und den Krisenmanager zum Helden werden lassen.

Aber ein bisschen zu früh, ein wenig zu spät, nicht ganz das richtige Maß, schon fallen alle über ihn her. Heikle Sache im dauernervösen Twitter-Zeitalter. Spahn kämpft außerdem als Teamgefährte des Nordrhein-Westfalen um den CDU-Vorsitz für Armin Laschet. Von seiner Performance hängt nicht nur seine eigene Zukunft ab.

Apropos CDU-Wettkampf, heute nur ein kurzer Seitenblick: Friedrich Merz macht jetzt auch auf Team. Gestern auf seinem Twitter-Account: „Ich denke, wir alle müssen in schweren Zeiten jetzt zusammenstehen. Im Falle meiner Wahl sind @ArminLaschet und @jensspahn natürlich weiter im Präsidium, sie sind dann sozusagen Teil meines Teams.“ Das ist ja sozusagen großmütig.

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Bei alledem geht ein Urteil aus Karlsruhe fast unter, das in normaleren Zeiten hitzige Debatten auslösen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat das hessische Kopftuch-Verbot für Rechtsreferendarinnen an Gerichten gebilligt. Doch bevor jetzt die hitzigen Debatten doch noch losgehen – das Urteil ist nicht so eindeutig wie es Gesinnungskrieger gerne hätten. Der Staat darf Personen, sobald sie als seine hoheitlichen Repräsentanten im Gerichtssaal auftreten, zum Verzicht auf religiöse Bekenntnis-Symbole verpflichten.

Er darf sich genauso gut anders entscheiden. Eine Bundesverfassungsrichterin mit Kopftuch, ein Oberverwaltungsrichter mit Kipa, eine bayerische Amtsgerichtassessorin mit Kreuz-Kettchen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. „Das Verwenden eines religiösen Symbols im richterlichen Dienst ist für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität der betreffenden Richter zu begründen“, heißt es in dem Urteil.

Allerdings sollte es uns zu denken geben, dass das 237 Jahre nach der Uraufführung von Gotthold Ephraim Lessings „Nathan der Weise“ am Döbbelinschen Theater zu Berlin noch höchstrichterlich festgehalten werden muss.

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