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Politik: "Moskaus Vorgehen verletzt das Völkerrecht schwer" - Interview mit Völkerrechtler Bruno Simma

Ist Völkermord die richtige Beschreibung für das, was in Tschetschenien geschieht?Völkermord wird mit verschiedenen Inhalten beschrieben.

Ist Völkermord die richtige Beschreibung für das, was in Tschetschenien geschieht?

Völkermord wird mit verschiedenen Inhalten beschrieben. Der Völkerrechtler hält sich da an die traditionelle Definition der Vereinten Nationen von 1948, wo geschrieben steht, dass Völkermord die Absicht voraussetzt, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu vernichten. Wenn ich also diese Definition nehme, dann kann man im juristischen Sinne in Tschetschenien nicht von Völkermord sprechen. Natürlich hört sich das sehr technisch an, aber wenn ich als Jurist eine international anerkannte Definition finde, muss ich mich auch daran halten.

Verstößt der Aufruf Moskaus, die tschetschenische Bevölkerung müsse bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Hauptstadt Grosny verlassen haben, dem Genfer Abkommen?

Man kann sagen, dass dieser Aufruf Russlands nichts Neues ist. Es gehört anscheinend zur russischen Kampfführung, nicht eindeutig zwischen Terroristen und Zivilisten zu unterscheiden. Moskaus Aufruf ist ein Indiz dafür, dass das Gebot der Unterscheidung, wie es auch das Zusatzprotokoll II zu den Genfer Konventionen vorsieht, bewusst verletzt wird. Durch dieses Zusatzprotokoll sind die Genfer Konventionen aus dem Jahre 1949 ergänzt worden. Das Gebot der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten war ursprünglich nur für zwischenstaatliche Konflikte ausdrücklich verankert. 1977 ist dieser Mindeststandard ausgebaut worden und gilt heute auch für interne Konflikte. Man muss berücksichtigen, dass nicht alle Tschetschenen in der Lage sein werden, dem Aufruf zu folgen, so dass das russische Vorgehen eine schwere Verletzung des Völkerrechts darstellt oder eben eine Verletzung des erwähnten Zusatzprotokolls II, das auch Russland bindet.

Moskau legitimiert sein Vorgehen gerne mit dem Hinweis, der Westen habe dass gleiche im Kosovo getan. Sehen Sie gravierende Unterschiede für das Vorgehen der Nato im Kosovo und der Russen in Tschetschenien?

Die Nato hat sich zumindest bemüht, die erwähnte Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten einzuhalten, auch wenn dies bei der Technik des Luftkrieges oberhalb 5000 Meter schwierig und nicht immer erfolgreich war. Wenn es zu zivilen Opfern kam, hat die Nato dies auch zugegeben. Man hat sich entschuldigt, hat Worte des Bedauerns gefunden, Irrtümer eingeräumt.

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die internationale Staatengemeinschaft?

Ein Vorgehen wie im Kosovo ist nicht möglich, denn ansonsten hätten wir den Dritten Weltkrieg. Es kommen daher nur entschlossene politische Verurteilung und wirtschaftliche Sanktionen in Frage.

Sind sie als Völkerrechtler enttäuscht von den Reaktionen in Europa und in den USA?

Ich bin Realist genug, um einzusehen, dass man gegen über Russland wenig an handfesten Sanktionen einsetzen kann. Ich bin aber auch enttäuscht darüber, dass die Völkerrechtsverletzungen Russlands jedenfalls bisher nur sehr vage angesprochen worden sind. Vor allem hat mich entsetzt, dass der neue Nato-Generalsekretär noch vor kurzem davon gesprochen hat, dieser Krieg sei eine innere Angelegenheit Russlands. Es enttäuscht mich auch, dass der Westen erst so spät mit dem notwendigen Nachdruck gegen Moskaus Vorgehen in Tschetschenien protestiert.

Ist Völkermord die richtige Beschreibung f&uu

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