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Weggeworfene Lebensmittel liegen in einer Mülltonne.

© Christiane Raatz/dpa-Zentralbild/dpa

Mülldiebstahl bleibt strafbar: Die Wegwerfgesellschaft sollte aus Containern lernen

Dass Menschen ohne Angst vorm Staatsanwalt an Essbares aus Abfällen gelangen können, muss möglich sein. Wenn man es will. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Ein trauriges Bild bietet ein Rechtsstaat, der Menschen bestraft, die Essbares aus Mülltonnen fischen. Daran ändert der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wenig: Am Grundgesetz gemessen sind solche Strafen in Ordnung. Doch das Bild bleibt korrekturbedürftig, freilich nach genauerer Betrachtung.

Natürlich kann Müll schützenswertes Eigentum darstellen; Müll kann wertvoll, kann eine Ressource sein. Müll kann auch ein Risiko sein, weshalb der, der ihn entsorgt, ihn fachgerecht entsorgen will. Der Ansatz, das Eigentum an Müll in Frage zu stellen, führt deshalb nicht weiter.

Der Beschluss der Verfassungsrichter stellt Fragen an die Politik

Umgekehrt sollte es aber untragbar sein, wenn tonnenweise Lebensmittel auf der Halde landen, weil sie einer verwöhnten Konsumgesellschaft nicht mehr appetitlich erscheinen. Das ist Alltag in der reichen Bundesrepublik.

Am Ausgleich dieser Interessen musste die Justiz scheitern. Ihre Mittel sind begrenzt, und Eigentum ist ein Verfassungsrecht.

Doch der gerichtliche Umgang mit dem „Containern“ wirft politische Fragen auf, die man beantworten kann. Lebensmittel-Wegschmeißer könnten verpflichtet werden, Genießbares selbst zu verwerten oder abzugeben. Oder sie müssen ihre Tonnen für Bedürftige öffnen. Oder die Tat selbst wird entkriminalisiert. Alles möglich. Man muss es wollen.

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