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Politik: Müller fordert wegen V-Mann-Panne Schilys Rücktritt

Im langjährigen Rechtsstreit ehemaliger Soldaten gegen die Bundeswehr wegen zu hoher Strahlenbelastung hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) einen Etappensieg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins gab am Donnerstag in Schleswig einem Berufungsantrag Scharpings gegen ein Urteil vom März 2001 statt, das bisher in ähnlich gelagerten Fällen als Referenz herangezogen wurde.

Im langjährigen Rechtsstreit ehemaliger Soldaten gegen die Bundeswehr wegen zu hoher Strahlenbelastung hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) einen Etappensieg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins gab am Donnerstag in Schleswig einem Berufungsantrag Scharpings gegen ein Urteil vom März 2001 statt, das bisher in ähnlich gelagerten Fällen als Referenz herangezogen wurde.

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht diverse Erkrankungen des Klägers Hans-Jürgen Runge als Dienstunfall anerkannt (Az.: 11 A 112/96).

Der ehemalige Soldat und Radartechniker sei bei der Bundeswehr zu starker Belastung durch Röntgenstrahlen ausgesetzt gewesen, hieß es im damaligen Urteil. Ob diese der Grund für die Krankheiten seien, könne nicht geklärt werden, dürfe aber nicht zu Lasten des Klägers gehen. Dem widersprach das Oberverwaltungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: 3 L 59/01).

Damit muss der Fall vor dem Verwaltungsgericht neu aufgerollt werden. Dabei gelte es vor allem zu klären, inwieweit die Bundeswehr für die möglicherweise krankhafte Strahlenbelastung verantwortlich sei. Ein neuer Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.

Bundeswehrverband und Selbsthilfegruppen gehen von mehr als 50 Strahelntoten und mehr als 140 Krebs- und Organerkrankungen aus. Die betroffenen Männer waren in den 60er und 70er Jahren zum Teil erheblichen Strahlenbelstungen ausgesetzt, als sie defekte oder unzureichend geschützte Radaranlagen reparierten oder justierten. Zu dieser Zeit gab es kaum Dosismessungen. Die vielen internen Warnungen über die Strahlengefahren wurden nicht in entsprechende Schutz- und Dienstvorschriften umgesetzt.

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