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Politik: Müntefering will Kombilöhne für ältere Beschäftigte

Berlin – Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat seine „Initiative 50 plus“ konkretisiert. In einem Eckpunktepapier listet das Ministerium auf, wie die Regierung älteren Menschen helfen will, länger im Job zu bleiben.

Berlin – Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat seine „Initiative 50 plus“ konkretisiert. In einem Eckpunktepapier listet das Ministerium auf, wie die Regierung älteren Menschen helfen will, länger im Job zu bleiben. Zu den Plänen, die das Kabinett Mitte September verabschieden soll, gehören auch Kombilöhne und Eingliederungszuschüsse für Ältere. „Deutschland kann es sich nicht leisten, die Potenziale älterer Arbeitnehmer zu vernachlässigen“, heißt es in dem Papier.

Ziel der Regierung ist, dass bis 2010 mehr als die Hälfte der über 55-Jährigen noch berufstätig ist. Im Jahr 2005 waren es nur 45,5 Prozent. Hintergrund für die Initiative ist die schrittweise Einführung der Rente mit 67 ab 2012. Damit ein späterer Rentenbeginn für die Betroffenen vertretbar ist, will die Regierung dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Müntefering sieht hierbei nicht nur den Staat, sondern auch Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Pflicht.

Mit einem Kombilohn für Ältere will Müntefering bis zu 30 000 Arbeitslose wieder in Arbeit bringen. Wer eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettogehalt als vor der Arbeitslosigkeit aufnimmt, soll vom Staat einen Teil der Differenz erstattet bekommen – im ersten Jahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent. Außerdem soll die berufliche Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern stärker als bisher gefördert werden, auch in kleinen Betrieben.

Arbeitgeber sollen nach Münteferings Plänen eine neue Art von Lohnzuschüssen erhalten, wenn sie über 50-Jährige einstellen. Darüber will der Arbeitsminister jährlich die Einstellung von 50 000 bis 70 000 Menschen fördern. Der Zuschuss wird demnach mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre gezahlt, die Förderung beträgt zwischen 30 und 50 Prozent der Lohnkosten. Der Arbeitgeber erhält den Zuschuss allerdings nur, wenn er den Betroffenen für mindestens ein Jahr beschäftigt.

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