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Politik: Mütterchen aller Reformen

Von Albert Funk

Nun haben sie es also tatsächlich geschafft: Nach jahrelangem Hin und Her, nach intensiven Debatten und Streit ums kleinste Detail hat sich die Politik – Bund, Länder, Parteien – auf eine Föderalismusreform verständigt. Die „Mutter aller Reformen“ hat Edmund Stoiber das Werk einmal genannt. Nun ja: Was jetzt vorliegt und von einer großen Koalition wohl umgesetzt wird, ist eher ein Mütterchen. Es hätte mehr herauskommen können bei dem Versuch, die große deutsche Politikverflechtung zu entwirren. Vor allem für die Länder.

Doch immerhin. Nun werden also die Blockademöglichkeiten des Bundesrats teils gekappt (aber nicht verschwinden, denn Mitsprache der Länder muss sein, wenn ihre Etats betroffen sind). Die Zahl der Zustimmungsgesetze wird halbiert. Dafür wird es auf einigen Feldern klarere Zuständigkeiten der Länder geben, nicht zuletzt in der Bildungspolitik oder im Beamtenrecht. Zweifellos wird bald großes Getöse der Interessenverbände zu hören sein. Sie mögen zentrale Lösungen, weil das für sie einfacher ist. Einfacher ist aber nicht von vornherein besser. Doch diese Föderalismusreform ist nicht willkürlich in die Welt gesetzt. Sie setzt oft nur um, was durch Öffnungsklauseln im Bundesrecht oder durch Rechtssprüche aus Karlsruhe ohnehin auf dem Weg war: eine Stärkung der Länder. Dennoch werden jetzt wieder die üblichen Warnungen vor „Kleinstaaterei“ zu hören sein, als ob die längst überholte, preußenselige Nationalgeschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts noch nachwirkt. Und als ob Großstaaterei zwangsläufig besser ist. Nein, föderaler Wettbewerb hat durchaus sein Gutes. Nur diejenigen scheuen ihn, die Verantwortung scheuen.

Auch wenn die Eliten in Deutschland oft ausgesprochen nationalstaatlich dachten und denken – die meisten Deutschen haben bis heute auch ein ausgesprochenes Regionalbewusstsein. Und dem muss eine Bundesverfassung Rechnung tragen. Die Länder müssen als politische Instanzen erkennbar und handlungsfähig sein. Hier aber war das Grundgesetz reparaturbedürftig. Der Mechanismus, wonach immer mehr Kompetenzen an den Bund gingen, die Landtage zu Kulissen degradiert wurden, der Bundesrat dafür zum großen Gegenspieler des Bundestags aufstieg – er war eine Fehlkonstruktion, die nun zum Teil korrigiert wird. Schon vor gut einem Jahr haben die Karlsruher Verfassungsrichter den zentralen Merksatz für die Reform in ein Urteil geschrieben: Sinn der föderalen Verfassungssystematik ist es, den Ländern eigenständige Kompetenzräume zu eröffnen. Die sind auch nach der Reform nicht von üppiger Größe.

Mit der klaren Zuweisung der Bildungspolitik an die Länder sind die Landtage nun gefordert. Die gestärkte Zuständigkeit bedeutet mehr Verantwortung – bei einem der wichtigen Zukunftsthemen. Kein Land kann sich jetzt mehr herausreden, wenn es etwa für seine Schulen schlechte Noten bekommt. Und das Geld für die Hochschulen oder für mehr Ganztagsschulen muss nun aus dem Landessäckel kommen. Das lähmende Hin und Her zwischen Bund und Ländern aber ist zumindest hier vorbei.

Beim Umweltrecht, wo es immer auch um Rücksichtnahme auf regionale Belange gehen muss, gibt der Bund künftig die Linien vor. Dass die Länder hier partiell von Bundesrecht abweichen dürfen, wird schon jetzt harsch kritisiert. Doch dieses neue Instrument des Abweichungsrechts kann den Föderalismus dort flexibler machen, wo eindeutige Zuständigkeitsgrenzen nicht zu ziehen sind. Wenn es sich bewährt, kann es auf andere Felder ausgedehnt werden. Es ist den Versuch wert. Denn warum sollte etwa die Arbeitsmarktpolitik oder die soziale Fürsorge nicht regional geregelt werden?

Ohne eine Reform der Finanzverfassung aber bleibt die Föderalismusreform auf halbem Weg stehen. Die jetzt erreichte teilweise Abschaffung von Mischfinanzierungen ist nur ein erster Schritt zur Entflechtung. In einer zweiten Phase muss das Finanzausgleichsgestrüpp gejätet werden, muss den Ländern eine gewisse Steuerautonomie zukommen. Sonst lebt der Föderalismus nicht auf. Die große Koalition hat hier eine Aufgabe vor sich, die nicht liegen bleiben darf.

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