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Zwischen den Tüchern. Eine jener Damen, für die Kopftuchverbote wohl auch Berufsverbote wären.

© dpa

Musliminnen und Integration: Frieden ist, wenn es um Kopftuchverbote keine Kämpfe mehr gibt

Das Bundesverfassungsgericht lässt auch Kita-Erzieherinnen religiöse Kleidung. Auch für Gerichte wäre das möglich. Ein Kommentar.

Muslimische Erzieherinnen in Baden-Württemberger Kitas dürfen ein Kopftuch tragen, trotz ausdrücklichen Verbots im Landesgesetz. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Überraschend ist daran nichts, nachdem dasselbe Gericht die Verbotsgesetze für Lehrerinnen bereits im vergangenen Jahr auf einen Minimalgehalt zusammengestrichen hat. Verbote sind danach nur noch zulässig, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist. Eine erfreuliche Festlegung, denn sie zeigt auch, dass Integration mit juristischen Mitteln allein nicht zu bewältigen ist: Den gemeinsamen Frieden zu wahren, ob den Schulfrieden, den Kitafrieden, den Bürofrieden, den Fußballstadion- und Familienfrieden, den Straßenverkehrsfrieden oder den kollektiven Seelenfrieden, ist eine Aufgabe, der sich kein verantwortungsvoller Bürger verschließen kann. Insofern zögert die grün-schwarze Stuttgarter Regierung zu Recht damit, neuerliche Kopftuchverbote zu beschließen, wie sie dort diesmal für Gerichte und den Richterdienst vorgesehen sind. Vielleicht kann man erst mal ein paar Frauen Richterinnen werden lassen und dann sehen, was passiert. Kommt es tatsächlich zu hässlichen Konflikten, werden sich Verbote verfassungsfest begründen lassen. Aber meistens wollen die Menschen einfach nur Frieden. Man könnte ihm, zur Abwechslung, mal eine Chance geben.

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