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Der Angeklagte Nils D. steht am 20.01.2016 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit einem Aktenordner vor dem Gesicht im Gerichtsaal. Der mutmaßlicher Terrorist des «Islamischen Staats» (IS) muss auf die Anklagebank des Oberlandesgerichts. Der 25-Jährige aus Dinslaken soll in Syrien einer Spezialeinheit des IS angehört haben, die Deserteure und Abweichler aufspüren sollte. Foto: Federico Gambarini/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

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Politik: Mutmaßlicher Folterer des IS angeklagt

Nils D. verbüßt bereits wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS eine Haftstrafe. Nun hat die Bundesanwaltschaft gegen ihn eine weitere Anklage erhoben.

Von Frank Jansen

So eine Terrorgeschichte ist in Deutschland selten. Der aus Dinslaken stammende Nils D. (27) verbüßt bereits wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ eine Strafe – nun hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag eine weitere Anklage wegen des Verdachts auf Verbrechen für den IS erhoben. Nils D. soll mit Mitgliedern der Terrormiliz in einem Gefängnis in der nordsyrischen Stadt Mandbidsch regelmäßig Gefangene gefoltert haben.

Diese hätten zu einem Geständnis der vom IS vorgeworfenen Handlungen veranlasst werden sollen, sagt die Bundesanwaltschaft. In mindestens drei Fällen seien „nach gemeinsamer Folter durch den Angeschuldigten und zwei weiterer IS-Mitglieder“ Gefangene ums Leben gekommen.

Nils D. droht lebenslange Haft

Mit der Anklage bekommt der Fall Nils D. eine neue Dimension. Lange galt der Mann als Aussteiger und Kronzeuge. Der im Januar 2015 nach seiner Rückkehr in Deutschland festgenommene D. hatte über seine Zeit in der „Lohberger Gruppe“, einem Dschihadistentrupp aus Dinslaken, und den Aufenthalt von Oktober 2013 bis November 2014 in Syrien viel erzählt. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft hat sich jedoch herausgestellt, dass Nils D. im ersten Verfahren teilweise gelogen hat.

Er hatte zwar angegeben, einer Art IS-Gestapo angehört zu haben, die mutmaßliche Deserteure festnahm. Nils D. berichtete auch von grausamen Folterpraktiken, wollte aber lediglich bei den Festnahmen mitgewirkt haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn im März 2016 dann nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu viereinhalb Jahren Haft. Jetzt droht Nils D. eine lebenslange Haftstrafe. Die Bundesanwaltschaft spricht von drei Morden und einem Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch.

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