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Sebastian Edathy muss 5000 Euro Geldauflage für die Einstellung des Prozesses gegen ihn zahlen.

© dpa

Nach Absage von Kinderschutzbund: 100 Interessenten für Geldauflage von Sebastian Edathy

Der Kinderschutzbund will die 5000 Euro Geldauflage von Sebastian Edathy nicht. Am Dienstag soll es eine Entscheidung geben, wie es weitergeht. Anfragen für das Geld gibt es aber genug.

Der Kinderschutzbund Niedersachsen will Sebastian Edathys Geld nicht. Solange der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete seine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro nicht zahlt, ist das Verfahren gegen ihn wegen Besitzes von Kinderpornografie nur vorläufig eingestellt. Doch ein neuer Empfänger ist in Sicht. Am Dienstag will das Landgericht Verden den neuen Empfänger der 5000 Euro bekannt geben. Bis zu 100 Anfragen sind nach Auskunft der Gerichtssprecherin bereits eingegangen. Sie alle wollen Edathys Geld.

„Uns hat die Absage des Kinderschutzbundes sehr überrascht. Denn die Zahlungen sind immer sehr begehrt“, sagt Katharina Krützfeldt, Sprecherin des Landgerichts Verden. „Wir haben noch nie erlebt, dass ein Empfänger das Geld nicht haben möchte. Das ist noch nie vorgekommen. Aber wir respektieren die Entscheidung selbstverständlich.“ Der Kinderschutzbund sah in der Einstellung gegen Geständnis und Geldauflage „ein fatales Signal“ – und lehnte die 5000 Euro ab.

Am Dienstag will das Gericht bekannt geben, wer die 5000 Euro nun stattdessen bekommt. Einen Mangel an Alternativen gibt es nicht. „Uns erreichen unzählige Anfragen. Geschätzt bis zu 100 Gruppen, Vereine und Verbände haben uns eine Mail geschrieben, dass sie das Geld unbedingt bekommen möchten“, sagt Krützfeldt. Es verwundert sie nicht. „Viele gemeinnützige Einrichtungen sind auf diese Zahlungen dringend angewiesen“, sagt sie: „Für viele ist es oft die einzige Einnahmequelle.“

"Es ist eine Art Wiedergutmachung"

Richter sind frei in ihrer Entscheidung, wem sie das Geld etwa bei Einstellung eines Verfahrens zukommen lassen wollen. Sie wählen den Zahlungsempfänger zumeist danach aus, dass ein „Sachzusammenhang“ zum vorgeworfenen Delikt zu erkennen ist, erklärt die Sprecherin. Für Zahlungen in Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, werden daher zumeist Einrichtungen gewählt, die sich für den Schutz von Kindern einsetzen. „Dahinter steht ein Ausgleichsgedanke. Es ist als eine Art Wiedergutmachung gedacht“, so Krützfeldt.

Allein im Landgerichtsbereich Verden sind im Jahr 2013 insgesamt 140.000 Euro an gemeinnützige Vereine gegangen – darunter Zahlungen aus Bewährungsstrafen, Geldstrafen, Bußgeldern und auch Geldauflagen nach Verfahrenseinstellungen. Die Summe für 2014 ist noch nicht abschließend ermittelt, die Höhe liege nach Angaben der Sprecherin jedoch etwa im selben Bereich. Aus dem niedersächsischen Justizministerium heißt es, dass 2013 in Niedersachsen insgesamt fast sechs Millionen Euro – genau 5.925.988,64 Euro – aus Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen geflossen sind. Davon gingen rund 928.000 Euro an die Opferhilfe, 116.000 Euro an den Weißen Ring – und genau 188.960 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund.

40.000 Euro Spenden für Kinderschutzbund

„Kinderschutzorganisationen wissen, dass das Geld in der Regel aus Verfahren stammt, in denen es um die Verletzung der seelischen und körperlichen Integrität von Kindern geht, oft um sexuellen Missbrauch oder andere Sexualstraftaten“, sagt die Sprecherin des Landgerichts Verden, Krützfeldt. Denn auf einem Schreiben des Gerichts ist das jeweilige Delikt konkret benannt. „Jeder Empfänger einer Zahlung des Gerichts weiß, woher das Geld stammt“, sagt sie. Einen Grund, das Geld deswegen nicht anzunehmen, sahen Institutionen bisher offenbar nicht.

In Niedersachsen können sich Vereine und Verbände bewerben, um auf die sogenannte Oldenburger Liste zu gelangen, die vom Oberlandesgericht Oldenburg geführt wird. Die Liste dient Richtern und Staatsanwälten als Orientierung. Sie ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts einzusehen. „Vielleicht sollte sich der Kinderschutzbund bei den bestehenden Bedenken überlegen, ob es Sinn macht, weiter in dieser Liste aufzutauchen“, sagt Krützfeldt.

Finanziell hat der Kinderschutzbund durch seine Absage keinen Schaden genommen. In den vergangenen Tagen hat er nach eigenen Angaben rund 40.000 Euro an Spenden erhalten. „Wir sind überwältigt von der Solidarität und Spendenbereitschaft, die wir in dieser Woche erleben. Tausende haben uns in den letzten Tagen in unserer Haltung unterstützt“, freut sich der niedersächsische Landesvorsitzende, Johannes Schmidt.

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