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Auf Waffenbesitzer kommt mehr bürokratischer Aufwand zu.

© Patrick Pleul/dpa

Nach den Terroranschlägen: Europa verschärft sein Waffenrecht

Als Konsequenz aus den Terroranschlägen von Paris sollen Waffenbesitzer künftig häufiger kontrolliert werden. Das EU-Parlament muss noch zustimmen.

Die Terroranschläge des vergangenen Jahres haben Europa erschüttert. Eine Konsequenz: Das europäische Waffenrecht soll verschärft werden. Zumindest unter den EU-Staaten ist man sich weitgehend einig; am Freitag haben die Innenminister die Verschärfungen für zivile Nutzer auf den Weg gebracht.

Auch Schreckschuss- und Gaspistolen betroffen

Militär und Polizei betreffen die neuen Regelungen nicht. Auf Schusswaffenbesitzer aber wird wohl mehr Bürokratie zukommen. Alle fünf Jahre müssten etwa Sportschützen und Jäger ihre Erlaubnis erneuern lassen. Bisher müssen sie ihre Waffe einmalig bei den Behörden anmelden. Außerdem müssen Besitzer von Gewehren oder Pistolen in Deutschland alle drei Jahre nachweisen, dass sie noch aktiv mit der Waffe schießen, wie Jürgen Kohlheim aus dem Präsidium des Deutschen Schützenbunds sagt. Künftig sollen Schusswaffenbesitzer alle fünf Jahre einen neuen Antrag ausfüllen und Gebühren bezahlen, klagt Kohlheim.

Künftig sollen zudem deutlich mehr Waffen bei den Behörden registriert werden als bislang, darunter Schreckschuss- und Gaspistolen. Solche Waffen sind in Deutschland derzeit ohne Einschränkungen ab 18 Jahren erhältlich. Von der Neuregelung betroffen wären auch Landwirte, die mit Schreckschusswaffen Vögel vertreiben, und Schützenvereine, die bei Festen Salutschüsse abgeben. Eine einmalige Registrierung bei den Behörden reicht aus.

Auch der Onlinehandel von Waffen soll besser kontrolliert werden. Identitätskontrollen werden in Europa zur Pflicht. In Deutschland sind sie bereits vorgeschrieben, weil Käufer einen Waffenschein vorlegen müssen, wie Kohlheim erklärt. Die EU erhofft sich dadurch mehr Kontrolle darüber, wer auf legalem Wege Pistolen oder Gewehre kauft.

Jagdverband hält nichts von neuen Regeln

Besonders gefährliche Waffen bleiben für den zivilen Gebrauch verboten. Für bestimmte Waffen können die EU-Staaten aber Ausnahmen machen, falls die Besitzer medizinische und psychologische Tests vorlegen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Sportschützen-Club gehört zu den Bedingungen. Es geht im Wesentlichen um Waffen, die automatisch nachladen (halbautomatische Waffen). Mit ihnen können innerhalb kurzer Zeit viele Schüsse nacheinander abgegeben werden.

Manche Jäger nutzen solche Gewehre zum Beispiel für die Jagd auf Wildschweine, wie der Sprecher vom Deutschen Jagdverband, Torsten Reinwald, sagt. Von den Tests hält er nichts. Er entgegnet: „Man kann Terrorismus nicht verhindern, wenn man legale Waffenbesitzer noch stärker kontrolliert als bisher.“ Als die Vertreter der EU-Staaten verhandelt haben, hatten sie die Anschlagsserie von November 2015 in Paris im Hinterkopf.

Allerdings könnten Terroristen und andere Kriminelle auch andere Wege finden, an Schusswaffen zu kommen, etwa über das Darknet. Das ist ein nicht von Suchmaschinen erfasster Teil des Internets, den Kriminelle gerne für illegale Geschäfte nutzen.

Wenn die Staaten sich auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, beginnen Unterhändler Gespräche mit Vertretern des Europaparlaments in Straßburg. Bevor das Parlament zustimmt, wird es sicher noch einige Änderungen geben. (dpa)

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