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Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat mit dem Fall Mollath zu kämpfen.

© dpa

Nach der Freilassung von Gustl Mollath: Opposition kritisiert Justizministerin Merk als "instinktlos"

Gustl Mollath ist vorerst frei, doch der Fall sorgt weiter für Streit. Im Zentrum der Kritik steht Bayerns Justizministerin Beate Merk. Sie sei taktlos mit Mollath umgegangen, meint die Opposition.

Nach der Entlassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie hat die Opposition in Bayern erneut Justizministerin Beate Merk (CSU) scharf angegriffen. Der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Christian Ude, sagte am Mittwoch im Deutschlandfunk, Merk sei zwar als Politikerin nicht für Fehlentscheidungen der Justiz verantwortlich. Sie sei aber instinktlos mit dem Thema und taktlos mit dem Opfer umgegangen. Ude bezeichnete Merk als Belastung für die Staatsregierung. „Sie hat Anlass gegeben, Zweifel an ihrer Kompetenz im Umgang mit so schwierigen Fällen zu zeigen, und deswegen meine ich, dass sie zur Belastung dieser Staatsregierung geworden ist.“

Die Freien Wähler warfen Merk vor, erst auf Druck der Öffentlichkeit ihre Haltung im Fall Mollath geändert zu haben. Der stellvertretende Vorsitzende des Landtagsuntersuchungsausschusses zu dem Fall, Florian Streibl, sagte im Bayerischen Rundfunk, „erst durch die Medien und den politischen Druck hat sie umgedacht. Ansonsten würde sie heute immer noch ihre Unfehlbarkeit behaupten. Und das ist skandalös.“ Außerdem warf er der Justizministerin eine Mitverantwortung für die lange Unterbringung vor. „Wenn 2003 oder 2004 das Justizministerium adäquat reagiert hätte, wäre es höchstwahrscheinlich nie so weit gekommen. Merk hätte das Ganze auch verhindern und sehr viel Leid für Herrn Mollath vermeiden können.“

Causa Gustl Mollath: Merk verteidigt ihr spätes Handeln

Merk selbst verteidigte ihr spätes Handeln im Fall Mollath. Sie habe erst aktiv werden und ein neues Verfahren fordern können, als es einen tatsächlichen Wiederaufnahmegrund gegeben habe, sagte sie im ZDF-„Morgenmagazin“. Das sei erst im November vergangenen Jahres der Fall gewesen - bis dahin habe sie das rechtskräftige Urteil akzeptieren müssen. „Ich habe die Möglichkeiten genutzt, die ich hatte“, sagte Merk.

In dem seit Monaten andauernden juristischen Hickhack um den 2006 in die Psychiatrie eingewiesenen Nürnberger hatte das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag überraschend die sofortige Freilassung angeordnet. Auslöser waren Zweifel an einem für die Unterbringung mit entscheidenden Attest. Mollath soll seine inzwischen von ihm geschiedene Frau damals gewürgt und angegriffen haben, er bestreitet dies. Das Attest, das die Angriffe damals belegte, wurde von einem Assistenzarzt und nicht - wie im Kopf des Dokuments angegeben - von einer Fachärztin ausgestellt. (afp/dpa)

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