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Politik: Nach der Steuerentscheidung: Welche Verfassungsbedenken es gibt

Joachim Lang, Steuerexperte an der Universität Köln, hält die Steuerreform für verfassungsrechtlich bedenklich. Lang macht die Verfassungswidrigkeit an der isolierten Absenkung des Körperschaftsteuersatzes und der Abschaffung des Optionsmodells fest.

Joachim Lang, Steuerexperte an der Universität Köln, hält die Steuerreform für verfassungsrechtlich bedenklich. Lang macht die Verfassungswidrigkeit an der isolierten Absenkung des Körperschaftsteuersatzes und der Abschaffung des Optionsmodells fest. Darin liege eine Besserstellung der investierten Gewinne von Kapitalgesellschaften gegenüber denjenigen von Personenunternehmen. Nach der Steuerreform werden ab 2001 einbehaltene Gewinne von Körperschaften definitiv mit 25 Prozent besteuert, während Gewinne von Personengesellschaften dem individuellen Steuersatz des Firmeninhabers unterliegen. Diese Ungleichbehandlung habe Finanzminister Hans Eichel durch das Optionsmodell ausgleichen wollen, erläuterte Lang. Es sah für Personengesellschaften die Möglichkeit vor, sich wie eine Kapitalgesellschaften besteuern lassen. "Durch die Entscheidung der Bundesregierung, dieses Modell wieder zu streichen, entsteht eine extreme Abhängigkeit der Besteuerung von der Rechtsform eines Unternehmens. Das beschneidet den Gleichheitssatz", sagte Lang. Ein weiteres Gleichheitsproblem sieht er in der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die Kapitalgesellschaften durch den Verkauf von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften erzielen. Für Personenunternehmen gelte eine solche Veräußerungsfreiheit nicht.

ke, HB

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