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„Kein 2G-Nachweis erforderlich“: Das gilt in Zukunft für alle bayrischen Geschäfte.

© dpa/Sven Hoppe

Nach Gerichtsentscheidung: Bayrische Staatsregierung setzt 2G-Regel im Einzelhandel aus

Was sind Geschäfte des „täglichen Bedarfs“? Die Abgrenzung war dem Verwaltungsgericht zu unklar. Deshalb hat die bayrische Regierung die 2G-Regel nun gekippt.

Die bayrische Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt. „Aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative“. Sie dürfen auch Ungeimpfte betreten.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Als Begründung führte das Gericht an, dass aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit ihrer nicht abschließenden Aufzählung nicht klar genug hervorgehe, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht. Die Klägerin sah außerdem ihre Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Unklarheit besonders bei Mischsortiment

Zuvor hatte das Gericht bereits die Öffnung von Schuh- und Bekleidungsgeschäften ohne 2G-Beschränkung erlaubt, weil diese nicht weniger wichtig für den täglichen Bedarf seien als etwa Blumenläden oder Buchhandlungen. Nach Auffassung der Richter muss sich aus der Verordnung klar ergeben, wo Ausnahmen gelten. Dies gelte insbesondere für Geschäfte mit Mischsortimenten.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Der Einzelhandel hatte diese Lockerung schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. (dpa/Reuters/AFP)

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