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AfD-Politiker Björn Höcke.

© imago/Karina Hessland

Nach Höckes Rede: Verfassungsschutz will AfD nicht beobachten lassen

Die Rede des thüringischen AfD-Sprechers Björn Höcke reicht nach Angaben des Verfassungsschutzes nicht aus, die Partei beobachten zu lassen. Andere Experten sehen das ähnlich.

Von Frank Jansen

Die heftig kritisierte Rede des Thüringer AfD-Sprechers Björn Höcke reicht offenbar nicht, um die Partei vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Nach einer ersten Prüfung der Aussagen Höckes werde noch nicht hinreichend deutlich, "dass er die Verfasstheit der Bundesrepublik und ihr demokratisches Fundament angreift", sagte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, am Freitag dem Tagesspiegel. "Die Kritik am Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit dem Holocaust und der Erinnerungskultur ist allerdings häufig ein Standardthema der rechtsextremistischen Szene. Im übrigen bleibt abzuwarten, ob die AfD sich die Aussagen zu Eigen macht", sagte Kramer.

Der Verfassungsschutz beobachtet in der Regel keine Einzelpersonen, sondern nur Personenzusammenschlüsse. Ob Höckes Rede als Volksverhetzung zu werten sei, müsse die Staatsanwaltschaft untersuchen, sagte Kramer. Im Falle der positiven Feststellung könne dies ein Anlass für eine weitergehende Prüfung sein.

Auch Caffier sieht keinen Anlass

Ähnlich äußerten sich mehrere Sicherheitsexperten außerhalb Thüringens. Der Verfassungsschutz sei kein "Demokratie-Schiedsrichter", hieß es. Allerdings schaue sich der Verfassungsschutz die öffentlich zugänglichen Äußerungen von AfD-Mitgliedern genau an. In Einzelfällen seien zudem AfD-Leute registriert worden, weil sie in Kontakt zu Rechtsextremisten traten, die der Nachrichtendienst beobachtet.

Auch der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), sieht derzeit keinen Anlass, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. "Die Voraussetzungen dafür liegen nicht vor", sagte Caffier dem Tagesspiegel. Zu beachten seien "die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz, die im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Parteiverbotsverfahren nochmals deutlich geworden sind", betonte Caffier.

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