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Soldaten trainieren mit einem G36 Gewehr im Schießausbildungszentrum auf dem Kasernengelände des Kommandos Spezialkräfte (KSK).

© picture alliance / Franziska Kraufmann/dpa

Nach KSK-Vorfällen: Ministerium will Sicherheitsüberprüfung für Soldaten verschärfen

Um Extremisten in den eigenen Reihen zu vermeiden, soll das Kontrollsystem in der Bundeswehr ausgebaut werden. Was sieht das neue Gesetz vor?

Das Verteidigungsministerium will die Sicherheitsüberprüfung von Soldaten mit besonderen Fähigkeiten schnell verschärfen. Dazu habe das Bundeskabinett bereits am 10. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung von Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservisten beschlossen, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Anlass für den Schritt - praktisch eine neue, nun vierte Stufe der Sicherheitsüberprüfungen - waren die Vorfälle im Kommando Spezialkräfte (KSK). Erwartet wird nun, dass sich der Bundestag Mitte April mit dem Gesetz befasst.

Das neue Gesetz soll für alle Soldaten in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen und besonderen militärischen Fähigkeiten gelten. Als Beispiele nennt das Ministerium Kampffertigkeiten, Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten von Sprengmitteln, militärische Taktik oder Kompetenzen für Cyberoperationen.

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„Verwendungen, in denen derartige Qualifizierungen und Kenntnisse gefordert sind, sind daher als besonders sicherheitsempfindlich zu qualifizieren. Denn die Folgen eines etwaigen Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fertigkeiten könnten sehr weitreichend sein und erfordern eine noch stärkere Kontrolle“, so das Ministerium.

Im Vergleich zum bisherigen Gesetz sollen Maßnahmen künftig „intensiver angewandt“ werden - durch Befragungen des Soldaten oder anderer Personen sowie die Prüfung von Internetaktivitäten und sozialen Netzwerken.

Vorgesehen ist, die Zeitintervalle zur Aktualisierung der Überprüfungen von 5 Jahren auf 30 Monate sowie der Wiederholungsprüfung von 10 Jahren auf 5 Jahre zu verkürzen. Die Liste der Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wird durch Rechtsverordnung festgelegt.

Zudem soll im Reservistengesetz geregelt werden, dass grundsätzlich eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem entsprechenden Gesetz durchzuführen ist. Sichergestellt werden soll, dass nur diejenigen Zugang zu Kriegswaffen und Munition der Bundeswehr erhalten, bei denen nicht etwa sicherheitserhebliche Erkenntnisse dem entgegenstehen. (dpa)

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