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Nach neuem Skandal: Schäuble rät: Bei Daten wachsam sein

Wenige Tage nach Bekanntwerden eines neuen Datenskandals hat das Bundeskabinett eine Verschärfung des Datenschutzgesetzes beschlossen.

Von Hans Monath

Die neuen Regeln sollten das Sicherheitsniveau und die Überschaubarkeit der Datenverarbeitung in der Privatwirtschaft verbessern, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch. Die Verwendung persönlicher Daten zu Werbezwecken, für Markt und Meinungsforschung soll nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Die neuen Bestimmungen waren laut Schäuble auf dem Datenschutzgipfel von Ministerien und Datenschützern aus Bund und Ländern im September vereinbart worden.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Daten von 21 Millionen Bürgern mit Angaben zu Adresse und Kontonummern illegal angeboten werde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Schäuble rät den Bürgern zu Wachsamkeit und Vorsichtsmaßnahmen: „Es empfiehlt sich, regelmäßig seine Kontoauszüge zu überprüfen“, sagte er. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen könne jeder Kunde die Stornierung von Überweisungen von seinem Konto verlangen.

Bislang können Firmen aus der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung mit persönlichen Daten handeln, ohne dass der Kunde davon erfährt. Künftig ist dies nur möglich, wenn der Betroffene ausdrücklich seine Einwilligung gibt. Der lukrative Datenhandel wird damit deutlich eingeschränkt. Weil die Wirtschaft die Eingriffe heftig kritisierte, räumt der Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von drei Jahren ein. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen im Juli 2009.

Die Gesetzesänderung bedeutet aber nicht, dass Konsumenten künftig von gezielter Werbung gänzlich geschützt sind. Weiter uneingeschränkt erlaubt bleibt Eigenwerbung mit selbst gewonnenen Kundendaten, etwa mit Adressen, die bei einer Vertragsunterzeichnung angegeben werden. Firmen können ihre Eigenwerbung auch verstärken, indem sie weitere Daten zukaufen. Gänzlich verboten wird marktbeherrschenden Unternehmen der Versuch, den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung in die Verwendung persönlicher Daten zu Werbezwecken abhängig zu machen (Koppelungsverbot). Ausnahmen gelten auch für gemeinnützige und kirchliche Organisationen, die weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen Daten kaufen können. Die Bußgelder für Verstöße gegen den Datenschutz werden angehoben. Gewinne aus illegalem Datenhandel können kassiert werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßten die Neuregelungen im Grundsatz.

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