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Ein Paternoster im Rathaus von Duisburg

© dpa/Roland Weihrauch

Nach Protesten: Bundesregierung kippt Verbot für Paternoster

Anhänger altmodischer Aufzüge können aufatmen: Das Kabinett hat die Einschränkungen für die Nutzung von Paternostern aufgehoben. Betreiber müssen aber auf die Risiken der Nutzung hinweisen.

Nach heftigen Protesten hat die Bundesregierung das Verbot für Paternoster gekippt. Eine entsprechende Änderung der Betriebssicherheitsverordnung passierte am Mittwoch das Bundeskabinett in Berlin.

Betreiber werden nun verpflichtet, etwa auf Schildern über die Gefahren dieser historischen Aufzüge hinzuweisen. Benutzer sollen angehalten werden, sich so zu verhalten, dass nichts passiert.

Anfang Juni war eine Neufassung der Verordnung in Kraft getreten, nach der die Personenumlaufaufzüge nur noch eingeschränkt benutzt werden dürfen. Beschäftigte etwa in einem Bürohaus mussten seither vom Arbeitgeber in die Benutzung eingewiesen werden. Für Besucher sollten die historischen Aufzüge demnach nicht mehr zugänglich sein.

Dies ändert sich nun wieder. Die neue Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Weil die Länder an der Neuregelung beteiligt waren, gilt dies als sicher.

Noch 250 Paternoster in Betrieb

Seit einigen Jahren gibt es auch seitens der Länder Vorstöße für Einschränkungen von Paternostern, weil es immer wieder zu teils schweren Unfällen kommt. So klemmte sich in Frankfurt/Main eine Frau die Beine ein, in Oberhausen drückte eine Kabine vor Jahren einen kleinen Jungen in den Schacht. Als das Paternoster-Verbot bekanntgeworden war, gab es aber heftige Proteste dagegen. In Unternehmen und Verwaltungsgebäuden gibt es noch rund 250 Umlaufaufzüge. (dpa)

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