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Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, beauftragte ein Anwaltsbüro.

© Michael Kappeler/dpa

Exklusiv

Nach Razzia in Bundesministerien: Lambrecht wirft Staatsanwaltschaft Inszenierung vor

Ermittler hatten im September das Justizministerium durchsucht. Seine Chefin hat nun Beschwerde erhoben. Eine „echte Durchsuchung“ sie nie geplant gewesen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wirft der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor, die Durchsuchung ihres Ministeriums kurz vor den Bundestagswahlen inszeniert zu haben. Dies geht es einem Anwaltsschreiben hervor, mit dem Lambrecht Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Osnabrücker Amtsgerichts erheben ließ.

In dem Schreiben, das das Ministerium in einer teilweise geschwärzten Fassung an den Tagesspiegel herausgegeben hat, bestreiten die von Lambrecht beauftragten Rechtsanwälte die Verhältnismäßigkeit der gerichtlichen Anordnung. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass von der Staatsanwaltschaft eine „echte Durchsuchung oder ‚Razzia‘ zu keinem Zeitpunkt geplant war“.

„In Wahrheit“ habe bei den Ermittlern „keine ernsthafte Besorgnis“ bestanden, dass mögliches Beweismaterial nicht vollständig oder freiwillig herausgegeben würde. Dies folgern die Anwälte im Wesentlichen aus der „kooperativen Zusammenarbeit“ der angereisten Staatsanwältin mit den Beamtinnen und Beamten des Ministeriums am Tag der Durchsuchung in Berlin.

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Die Staatsanwaltschaft habe es zuvor unterlassen, die begehrten Unterlagen auf dem Dienstweg einzufordern, wie es geboten gewesen wäre. „Über die Beweggründe soll hier nicht spekuliert werden“, heißt es in offenkundiger Anspielung auf ein möglicherweise politisches Motiv für das Vorgehen.

Die Ermittler kamen auch in das Haus von Finanzminister Olaf Scholz

Zudem kritisieren die Anwälte die Ermittlungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anti-Geldwäschebehörde „Financial Intelligence Unit“ (FIU) wegen möglicher Strafvereitelung, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft den Anlass für die Durchsuchung gegeben hatten. Gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehe „nicht die Spur eines Anfangsverdachts“, heißt es in der siebenseitigen Beschwerdeschrift.

Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. „Wir werten jetzt das gesicherte Material aus“, teilte ein Sprecher mit.

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In Zusammenhang mit Untersuchungen bei der FIU wegen unterlassener Geldwäsche-Verdachtsmeldungen hatten Ermittler aus Osnabrück am 9. September sowohl das Justiz- wie das Bundesfinanzministerium von Minister Olaf Scholz (SPD) aufgesucht und unter Hinweis auf den Durchsuchungsbeschluss die Herausgabe von Korrespondenz der Ministerien mit und über die FIU verlangt.

In einer begleitenden Pressemitteilung hieß es dazu, es solle unter anderem untersucht werden, „ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren“.

In der SPD geht man von einer Intrige aus

Diese Aussagen wurden angesichts der nahenden Wahl vielfach so interpretiert, als solle SPD-Kanzlerkandidat Scholz damit unter Verdacht gestellt werden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass angeblich eine Diskrepanz zwischen dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts und der Presse-Verlautbarung der Staatsanwaltschaft bestehe. Aus SPD-Kreisen hieß es, bei der Aktion der Ermittler könne es sich um eine Intrige handeln, um Scholz zu schaden.

Amtsgericht wies Lambrechts Beschwerde zurück

Anders als das Finanzministerium erhob das Justizministerium nach der Wahl eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss, den das Osnabrücker Amtsgericht jedoch am Mittwoch zurückgewiesen hat. In der „ausführlichen Nichtabhilfeentscheidung“ habe der zuständige Richter ausgeführt, aus welchen Gründen die von der Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchungsanordnung rechtmäßig gewesen sei, teilte das Gericht mit.

Jetzt müsse das Landgericht entscheiden. Lambrecht hatte die Erfolgsaussichten der Beschwerde nicht in ihrem eigenen Haus prüfen lassen, sondern ein Strafverteidigerbüro mandatiert. Der Schriftsatz sei von diesen zu verantworten, das Ministerium habe aber keinen Anlass, deren Expertise in Zweifel zu ziehen, hieß es.

Justizministerium gab Schreiben nur geschwärzt frei

Als ungewöhnlich darf gelten, dass das Ministerium das Anwaltsschreiben an die Presse herausgibt. Üblicherweise heißt es in solchen Fällen, zu laufenden Verfahren würden grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. Schon gar nicht werden Schriftsätze übermittelt.

In dem jetzt freigegebenen Dokument wurden neben Personennamen auch eine interne E-Mail des Justizministeriums unkenntlich gemacht, die sich auf einen Anruf der Osnabrücker Staatsanwaltschaft im Ministerium im Juli bezieht. Der Grund für die Schwärzung blieb unklar. Ob die Schwärzung auch bei Aussendung des Dokuments an andere Medien vorgenommen wurde, wollte das Ministerium auf Anfrage nicht mitteilen.

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