Berlin (02.06.2005, 09:22 Uhr) - So soll sicher gestellt werden, dass der Bundestag rechtzeitig einen Sachstandsbericht erhält. Die Opposition erwägt Verfassungsklage, weil sie ihre im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte verletzt sieht.
SPD und Grüne hatten ihren Vorstoß schon am Mittwoch mit dem Gesetz für Untersuchungsausschüsse begründet. Danach habe der Ausschuss dem Bundestag «rechtzeitig» einen Sachstandsbericht vorzulegen, wenn absehbar sei, dass der Untersuchungsauftrag in der Wahlperiode nicht erledigt werden könne. Wenn es nicht zur Neuwahl komme, könne die Ausschussarbeit wie geplant fortgesetzt werden.
Ausschusschef Hans-Peter Uhl (CSU) hatte dagegen betont, es gebe derzeit nur die politische Absicht von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), eine vorgezogene Bundestagswahl herbeizuführen «und nicht mehr». Zunächst müssten die Entscheidungen von Bundestag und Bundespräsident abgewartet werden. Die CDU hielt SPD und Grünen vor, sie wollten die Vernehmung von Innenminister Otto Schily (SPD) am 8. Juli verhindern. (tso)
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