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Die April-Ausgabe der Zeitschrift «Deutsche Polizei», die von der Gewerkschaft der Polizei herausgegeben wird. (Archivbild 2017)

© Jochen Lübke/dpa

Nähe zur „Reichsbürger“-Szene: Zwei bayerische Polizisten verlieren ihren Beamtenstatus

Zwei bayerischen Polizisten ist der Beamtenstatus entzogen worden. Insgesamt haben die Behörden in Bayern 18 Disziplinarverfahren gegen Polizisten eingeleitet.

Zwei der unter Reichsbürgerverdacht stehenden bayerische Polizisten haben ihren Beamtenstatus verloren. In einem Fall entzog das Münchner Verwaltungsgericht einem Ersten Polizeihauptkommissar der Bereitschaftspolizei den Beamtenstatus, in einem anderen Fall beantragte ein Polizeihauptmeister des Präsidiums Schwaben Nord selbst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in München mitteilte. "Wer vom Gedankengut der Reichsbürger überzeugt ist, der gehört nicht zur bayerischen Polizei und hat dort nichts zu suchen", erklärte Herrmann.

Insgesamt leiteten die Behörden in Bayern mittlerweile laut Herrmann 18 Disziplinarverfahren gegen Polizisten ein, die in Zusammenhang mit der Reichsbürgerbewegung gebracht werden. Diese erkennt die Bundesrepublik nicht an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

18 Verfahren, zehn davon laufen noch

Von den 18 Verfahren seien acht Verfahren mit einer disziplinarrechtlichen oder dienstaufsichtsrechtlichen Ahndung abgeschlossen worden. Die noch laufenden zehn Disziplinarverfahren richteten sich gegen fünf aktive Polizisten und fünf Ruhestandsbeamte. Alle fünf aktiven Polizisten wurden vom Dienst suspendiert.

Unter diesen zehn noch laufenden Fällen sind auch die zwei Polizisten, die nun ihren Beamtenstatus verloren. Der Polizeihauptkommissar machte sich laut Herrmann Ideologie und Denkweise der Reichsbürger zu eigen und vertrat diese auch öffentlichkeitswirksam auf Veranstaltungen und im Internet. Der zweite Beamte soll die Ideologie und Denkweise der Reichsbürger auch gegenüber Behörden vertreten haben. (AFP, dpa)

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